Ausbildungskosten Entfernungspauschale angeben

  • Hallo zusammen,


    bedingt durch das Studium besuche ich oft die Bibliothek mit dem Fahrrad. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich hierfür die Entfernungspauschale ansetzen und die Distanz, wie ich sie bei den Werbungskosten angeben kann, ebenso angeben. Hierfür fehlt mir aber die Maske, ähnlich wie bei den Werbungskosten, mit Angabe der Distanz, Adresse und genutzte Verkehrsmittel. Ich kann zwar Fahrtkosten angeben, bin mir aber A) nicht sicher, ob das das Gleiche ist und B) sehe ich keine Option zur Anrechnung der Pauschalen 30 Cent pro km, sowie C) stehen bei eigenem Fahrzeug nur motorisierte Fahrzeuge zur Auswahl.


    Deshalb meine Frage: Wo kann ich die Entfernungspauschale für Wege bedingt durch die Ausbildung (Masterstudium, Erstausbildung) ansetzen?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Entweder die UNI ist Deine 1. Tätigkeitsstätte oder sie ist es nicht. Und daraus ergeben sich die steuerrelevanten Eingaben.

  • Hi, danke für die schnelle Antwort :)


    Die Uni ist zwar meine 1. Tätigkeitsstätte für Vorlesungen, Veranstaltungen und Prüfungen, aber hier gehts um die Fahrten zur Bibliothek, da ich dort fast schon täglich bin. Die Information beziehe ich hieraus: https://wundertax.zendesk.com/…zur-Hochschule-Bibliothek

    Wenn der Artikel stimmt und ich ihn korrekt verstanden hab, kann ich deshalb die Entfernungspauschale ansetzen (und sogar den Verpflegungsmehraufwand?). Die Adressen unterscheiden sich.

    • Offizieller Beitrag

    Die Uni ist zwar meine 1. Tätigkeitsstätte für Vorlesungen, Veranstaltungen und Prüfungen, aber hier gehts um die Fahrten zur Bibliothek, da ich dort fast schon täglich bin.

    Und die befindet sich nicht auf dem Universitätsgelände? Abgesehen davon, was war mit Corona und Schließungen?


    Und was Deine Quelle angeht, ist die gewählte Formulierung dort für sich schon falsch:

    Zitat

    Grundsätzlich kannst Du für Fahrten eine Entfernungspauschale von 0,30€ pro zurückgelegtem Kilometer geltend machen.

    Es gibt die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschalen/tatsächliche Kosten nach Reisekostengrundsätzen. So wie es da steht, ist es Blödsinn. Da kann man nur hoffen, dass dort nicht alle "Tipps" eine solche Qualität haben. Nicht ohne Grundverlinken wir hier nicht auf solche Seiten.

  • Zitat

    Und die befindet sich nicht auf dem Universitätsgelände?

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Adresse, so wie dort steht, entscheidend ist. So gesehen ist eine Uni-Bibliothek immer auf dem Gelände der Universität, denn das Unigelände ist dort, Gebäude der Universität stehen.


    Zitat

    Abgesehen davon, was war mit Corona und Schließungen?

    Die Bibliothek hatte 2021 keinen einzigen Tag geschlossen. Das ist ja aber nun nicht ganz die Frage ;)



    Sprich, ich müsste diese Wege über die "Kilometerpauschalen/tatsächliche Kosten nach Reisekostengrundsätzen" angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Die Bibliothek hatte 2021 keinen einzigen Tag geschlossen. Das ist ja aber nun nicht ganz die Frage ;)

    Deshalb brauchen wir trotzdem vollständige Infos.


    Sprich, ich müsste diese Wege über die "Kilometerpauschalen/tatsächliche Kosten nach Reisekostengrundsätzen" angeben?

    Wie kommst Du jetzt darauf?

    Die Uni ist zwar meine 1. Tätigkeitsstätte für Vorlesungen, Veranstaltungen und Prüfungen, aber hier gehts um die Fahrten zur Bibliothek, da ich dort fast schon täglich bin.

    Und die befindet sich nicht auf dem Universitätsgelände?


    Abgesehen davon gibt es für Reisekosten mit dem Fahrrad nach Dienstreisegrundsätzen überhaupt keine Kilometerpauschale mehr.

  • Du solltest einmal die Reisekostenrichtlinie "studieren" (studere = sich bemühen um). Dann wirst du erkennen, dass

    a) die Uni als "eine Betriebsstätte" gilt und damit

    b) die Fahrten auch zur Bibiliothek als Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte gelten.


    Nun ist es an dir, die Folgerungen für deine Steuererklärung zu ziehen.