Ich bin aktuell bei der Steuererklärung für 2021 und möchte wenn möglich einen Teil der Verluste meiner privaten Veräußerungsgeschäfte dieses Jahres zurücktragen und den Rest vortragen (also einen Verlustrück und Vortrag gleichzeitig).
Sind Verlustrückträge und Vorträge gleichzeitig erlaubt?
Ich würde gerne 14120 rücktragen und die restlichen Verluste vortragen und habe das wie folgt gemacht (siehe Screenshot). Passt das so oder habe ich einen Denkfehler? Der Vortrag des Rests passiert dann automatisch?
Weitere Frage;
Ich hab in 2020 14120 Gewinn durch private Veräußerungsgeschäfte. Muss ich diese Begrenzung überhaupt angeben oder würde immer automatisch der Gewinn aus 2020 ausgeglichen und der Restverlust als Verlustvortrag gelten? Als hätte ein einfaches "Nein" gereicht?!