Hallo zusammen,
meine mit TAX 22 berechneter Erstattungsbeitrag weicht der nun nach 3 moantigen bearbeitung beim FA um 27,5% ab. Als Begründung sehe ich lediglich, "ich vermute einen Standardbaustein":
"SIE HABEN SONSTIGE VORSORGEAUFWENDUNGEN (Z:B: BEITRÄGE FÜR WAHLLEISTUNGEN ODER HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN) ANGEGEBEN: DIESE AUFWENDUNGEN KONNTE ICH NCIHT BERÜCKSICHTIGEN, DA DER GESETZLICHE HÖCHSTBETRAG BEREITS DURCH DIE BEITRÄGE ZU BASISKRANKENVERSICHERUGEN UND GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNGEN AUSGESCHÖPFT WURDE."
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"SIE HABEN IM KALENDERJAHR SOWOHL KIRCHENSTEUER GEZAHLT ALS AUCH KIRCHENSTEUERERSTATTUNGEN ERHALTEN: DIE DIFFERENZ ZWISCHEN GEAZHALTER UND ERSTATTETER KIRCHENSETUER HABE ICH ALS SONDERAUSGABEN BERÜCKSICHTIGT."
Können diese beiden Begründungen eine Kürzung um 1377€ ausmachen?
EIn Abweichung von x% finde ich ja abzeptabel zum Programm, aber 27,5% schon ein sehr hoher Wert.
Hat da jemand eine Idee oder Erklärung, da ich mehr Licht ins dunkle bekomme? Unser Fa ist sehr telefonscheu!!
Gruß