Fehlermeldung Lohnabrechnung eAU Verfahren

  • Moin Forum,


    wollte gerade eben in der Lohnbuchhaltung den Monatswechsel durchführen und bekam folgende Fehlermeldung für alle Minijobber. Es geht um das eAU-Verfahren, habe noch nicht nachgeschaut um was es genau geht. Die Software hat mir nun alle ab diesem Jahr gemachten Meldungen als Fehlerhaft hinterlegt. Muss ich jetzt bei allen Mitarbeitern (es sind nur MÄNNER bevor sich jemand über nicht richtiges Gendern aufregen möchte) den Versicherungsschutz auswählen oder hängt diese Meldung mit dem letzten Update zusammen und ist fehlerhaft?


    Gruß Oliver


  • Moin!


    Es geht um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die seit Januar 2022 im Pilotprojekt in D läuft. Also der elektronische Ersatz für die gelben Krankmeldungen. Ab Juli 2022 ist die eAU für alle Arbeitgeber Pflicht, und im Unternehmer findet man die verpflichtenden Neuerungen mal wieder erst auf den letzten Drücker.

    Du musst von Deinen Minijobbern die jeweilige Krankenkasse erfragen und entsprechend hinterlegen. Du siehst ja in Deiner Fehlermeldung gabz unten, dass die Knappschaft, an die Du normalerweise die SV-Daten geschickt hast, nicht am eAU-Verfahren teilnimmt.


    Und ja - eigentlich ist es ein Fehler im Programm, denn verpflichtend ist es erst sei Juli 2022. Daher dürften Deine Daten nicht ab Januar als fehlerhaft markiert sein.


    Gruß

    Chris

  • Moin Chris,


    was die eAU ist hatte ich zwischenzeitlich auch rausgesucht. Danke für deine Info. Die Pilotphase wurde bereits um ein halbes Jahr bis zum Jahresende verlängert weil die Praxen noch nicht so weit sind.


    Bin mal gespannt wie das läuft wenn 2 Krankenkassen bei den Minijobbern hinterlegt sind. Am besten die Knappschaft gleich schließen, ist eh überflüssig.


    Gruß Oliver

  • Besser nicht "die Knappschaft gleich schließen", die bleibt weiterhin für die Sozialabgaben von Minijobbern zuständig! Die Krankenkasse gibst Du auch an anderer Stelle an, ich habe nur gerade das Programm nicht zur Hand um nachzusehen.

    NUR für das eAU-Verfahren wird dann die tatsächliche Krankenkasse des Mitarbeiters angefragt. Die Arztpraxis weiß ja nicht, das der Patient zufällig auch noch einen Minijob hat...

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Hallo therich,


    schon klar, natürlich bleibt die Knappschaft im System, nur wirklich brauchen braucht die Knappschaft niemand wirklich. Als Seefahrt und Bergbau in Deutschland aus unerklärlichen Gründen nicht mehr so vorhanden waren, brauchte man dringend Beschäftigung für die Knappschaft, so ist dann Minijobzentrale entstanden. Die Abrechnung über die schon vorhandene KK des Mitarbeiters wäre sinnvoller. Halt ne typische ABM vom Staat.


    Gruß

    Oliver


    PS: Mal abwarten ob die eAU nicht noch genau so endet wie die digitale Gesundheitskarte

  • Hallo in die Runde,


    wir haben hier das Problem für zwei Minijobber auch. Ist es bei Euch gelöst ? Wenn wir die Krankenkasse einpflegen hängt sich das Programm auf ?!

    Danke für Eure Hilfe !


    Gruß,

    Stefan