Hallo zusammen,
ich habe bereits die Suche intensiv genutzt, aber zu meinem "Spezialfall" leider nichts Passendes gefunden, da unsere Dienst KFZ Regelung etwas speziell ist:
Ich bin im Außendienst tätig und darf mein Dienst- KFZ auch privat mutzen.
Da ich eine “unregelmäßige Tätigkeitsstätte“ habe und der Einstellungsort laut Arbeitsvertrag das Home Office ist, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Unsere KFZ- Regelung sieht vor, dass für die private Nutzung des Dienst- KFZ monatlich 1% des Bruttolistenpreises pauschal vom Nettogehalt abgezogen wird.
Eine Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der bekannten 1% Regelung erfolgt nicht.
Mit der geänderten Rechtsprechung sollte ich also die Differenz zwischen:
-Versteuerung von 1% des Bruttolistenpreises
-Abzug von 1% des Bruttolistenpreise vom Nettogehalt
geltend machen können – oder?
Mir ist nur nicht klar, wie ich das im WISO Steuersparbuch eintragen soll bzw. wie ich den Betrag für die Position “ Nutzungsentgelt / selbst getragene Kosten … Dienstwagen“ (falls das in dem Fall die richtige Position ist) ermitteln kann?
Vielen Dank schon einmal für Ideen zu dem Problem