Hallo,
in einer Immobilie werden 30% vermietet. Die Handwerker Lohnkosten, die direkt für diesen vermieteten Teil anfallen, werden zu 100% bei V+V als Ausgabe angegeben. Allgemeine, auf das gesamte Gebäude anfallende Handwerker Lohnkosten, werden zu 30% dem V+V Anteil zugeordnet.
Nun zur Frage, können in letzterem Fall die übrigen 70% der Kosten bei handwerksnahen Dienstleistungen angegeben werden?
Vielen Dank!