Denkmalobjekt wie kennzeichnen?

  • Hat schon jemand in der Webanwendung herausgefunden, wo man vermerken kann, dass ein Gebäude denkmalgeschützt ist?

    Gebäude mit diesem Merkmal sind ja von der vereinfachten Eingabe auf der kostenlosen Website (Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de) ausgeschlossen. Aber im Dialog von WISO Grundsteuer konnte ich nicht auswählen, dass ein Objekt denkmalgeschützt ist.


    Batida

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  • batida2000

    Hat den Titel des Themas von „Denkmalobjekt“ zu „Denkmalobjekt wie kennzeichnen?“ geändert.
  • Denkmalobjekte sind doch einzugeben, es wird nur ein 10%-iger Abschlag auf die Bemessungsgrundlage gewährt. Ich sehe auf der Webseite des Bundes hier keine Einschränkung. Es wird im Laufe der Fragen explizit nach der Denkmaleigenschaft gefragt (zumindest auf der "offiziellen" Webseite. Wenn WISO Grundsteuer dies nicht abfragt, wäre es ein Mangel, denn es gehört zu den Pflichtangaben, um eine Ermäßigung zu bekommen. Hast du bei den Ermäßigungen geprüft - erst dort dürfte die Frage auftauchen. Da ich mit einem anderen Programm schon abgegeben habe, kann ich nicht sagen, wie das bei WISO Grundsteuer einzugeben ist.

  • Also die von mir verlinkte Website des Bundes "fragt" ob man ein Denkmalobjekt eingeben möchte. Dann kommt dieser Hinweis:


    Auf Basis Ihrer Angaben haben wir festgestellt, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung leider nicht mit unserem Online-Dienst machen können. Im Moment decken wir keine Grundstücke ab, die steuerlich begünstigt oder befreit sind. Alternativ bietet sich eine Erfassung mit ELSTER an.


    WISO Grundsteuer habe ich soweit durchgespielt, dass ich eine Ergebnisseite angezeigt bekommen habe (Einzelpositionen und Grundsteuer-relevanter Gesamtwert). Ich habe auf dem Weg dorthin keine Fragestellung gefunden, die den Denkmalstatus betrifft.


    Ich habe das Projekt mal "geparkt" bis Buhl hierzu eine Aussage trifft.

    Es ist ja noch Zeit (bis zur offiziellen VÖ der Software und) bis zur Abgabefrist.


    Ich halte das Forum auf dem Laufenden.


    Batida

  • Der Denkmalstatus kommt auch erst ganz am Schluss, weil er "lediglich" die am Schluss zu ermittelnde Bemessungsgrundlage noch einmal um 10% senkt. Aber wie gesagt, das WISO-Programm verwende ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Grundsteuer habe ich soweit durchgespielt, dass ich eine Ergebnisseite angezeigt bekommen habe (Einzelpositionen und Grundsteuer-relevanter Gesamtwert). Ich habe auf dem Weg dorthin keine Fragestellung gefunden, die den Denkmalstatus betrifft.

    Also in WISO Grundsteuer erfolgt bei mir z.B. zu einem EFH die Frage nach dem Denkmalschutz direkt in der Maske zur zweiten Rubrik.


  • miwe4 : Das war es. Ich bin da nachdem Land- und Forstwirtschaft nicht zutrifft, über den weiteren Teil der Frage weggehuscht.

    Und wenn das Projekt gespeichert ist kommt man nicht wieder an diesen Punkt "Erklärung vorbereiten" zurück.

    Man kann dann keine Korrekturen an dieser Stelle vornehmen.


    Danke für die Erleuchtung :)


    Nachtrag: Die Software kann die Berechnung der Werte für Denkmäler noch nicht vornehmen.

    Die Meldung lautet:

    Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld

    Der Grundsteuerwert ist nach amtlichen Vorschriften zu ermitteln und ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025.


    Aber es ist ja auch noch Zeit....  ;)

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 : Das war es. Ich bin da nachdem Land- und Forstwirtschaft nicht zutrifft, über den weiteren Teil der Frage weggehuscht.

    Und wenn das Projekt gespeichert ist kommt man nicht wieder an diesen Punkt "Erklärung vorbereiten" zurück.

    Man kann dann keine Korrekturen an dieser Stelle vornehmen.

    Ja, da muss man dann in der Tat von Beginn an wieder loslegen und die Datei neu anlegen. In die zu Beginn angelegten Grunddaten kommt man später nicht rein. Jetzt ist mir auch klar, warum darauf hingewiesen wir, diese vor Bestätigung nochmals ganz genau zu prüfen.



    Da könnte man beim Support mittels Ticket allerdings einen Verbesserungsvorschlag machen bzw. nachfragen, ob das wirklich so gewollt ist. Den Thread dann aber netter Weise bezüglich des Verlaufs des Tickets auf dem Laufenden halten.


    Danke für die Erleuchtung :)

    Gerne. :)


    Nachtrag: Die Software kann die Berechnung der Werte für Denkmäler noch nicht vornehmen.

    Die Meldung lautet:

    Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld

    Der Grundsteuerwert ist nach amtlichen Vorschriften zu ermitteln und ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025.


    Aber es ist ja auch noch Zeit.... ;)

    Aber das ist ja ein generelles Problem und geht aktuell wohl nirgends abzugeben. Das gibt Dir zumindest Zeit für die Neuanlage der Datei. ;)