Verständnisproblem bei Einkommensteuer auf Aktienerträge

  • Hallo verehrte Community,

    ich bin absoluter Steuerlaie und wundere mich über meinen Einkommensteuerbescheid.

    ich hatte in 2021 Aktien verkauft und der Gewinn (rund 15.000€) wurde auch, um die Abgeltungssteuer gemindert, von der Bank ausgezahlt.

    Das hab ich in der Steuerklärung dann auch so angegeben mit den Daten der Jahressteuerbescheinigung der Bank, die genau den Ertrag und u.a KAP-Steuer (Zeile 37 = rund 7.000€) ausgewiesen hat.

    Trotzdem führt das Finanzamt die 15.000€ als "Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §32 d Abs. 1 EStG" auf und erhebt darauf eine Einkommensteuer von rund 4.000€.

    Wie kann das denn? Werde ich da doppelt besteuert??


    Wäre für einen Hinweis dankbar...


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem führt das Finanzamt die 15.000€ als "Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §32 d Abs. 1 EStG" auf und erhebt darauf eine Einkommensteuer von rund 4.000€

    Und rechnet die einbehaltene Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuerabrechnung an ("Günstigerprüfung")?


    Was sagt denn Deine diesbezügliche Steuerberechnung nebst Anlagen?


    ich hatte in 2021 Aktien verkauft und der Gewinn (rund 15.000€) wurde auch, um die Abgeltungssteuer gemindert, von der Bank ausgezahlt.

    ....
    Jahressteuerbescheinigung der Bank, die genau den Ertrag und u.a KAP-Steuer (Zeile 37 = rund 7.000€) ausgewiesen hat.

    Bei der Rechnung kann so aber auch was nicht stimmen und es fehlen Zahlen.


    Es sollte sich alles aus Deinen Steuerbescheinigungen ergeben.

  • vielen Dank, miwe4, dass Du dich so schnell schon meldest!


    Fehler gefunden, manchmal dauert's länger...

    Die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer steht auf der ersten Seite des Bescheids (wer suchet der findet) und ich hab's in den Details ab Seite 2 gesucht.

    Dank der sehr ausführlichen Infos in der Sektion "Steuerbescheid prüfen" der WISO Software bin ich dann drauf gestoßen. Die Software ist Gold wert (ebenso wie das Forum).


    Somit auf der einen Seite meine Entschuldigung, andererseits aber auch Dank für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer steht auf der ersten Seite des Bescheids (wer suchet der findet) und ich hab's in den Details ab Seite 2 gesucht.

    Das ist die "Steuerabrechnung". ;)