Hallo verehrte Community,
ich bin absoluter Steuerlaie und wundere mich über meinen Einkommensteuerbescheid.
ich hatte in 2021 Aktien verkauft und der Gewinn (rund 15.000€) wurde auch, um die Abgeltungssteuer gemindert, von der Bank ausgezahlt.
Das hab ich in der Steuerklärung dann auch so angegeben mit den Daten der Jahressteuerbescheinigung der Bank, die genau den Ertrag und u.a KAP-Steuer (Zeile 37 = rund 7.000€) ausgewiesen hat.
Trotzdem führt das Finanzamt die 15.000€ als "Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §32 d Abs. 1 EStG" auf und erhebt darauf eine Einkommensteuer von rund 4.000€.
Wie kann das denn? Werde ich da doppelt besteuert??
Wäre für einen Hinweis dankbar...
Viele Grüße