Probleme bei der Flächenberechnung am eigenen Grundstück (Reihenhaussiedlung mit 1/42 Miteigentumsanteil)

  • Liebe Foren-Mitglieder,


    ich bzw. auch meine Nachbarn kommen bei der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ in Bezug auf die „Fläche“ und „wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil“ nicht wirklich weiter.


    Vorab der Hinweis, dass beim Versuch die Erklärung abzusenden, vom System her folgender Fehler ausgegeben wird:


    „Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens“


    Wir sind eine Wohneigentümergemeinschaft in einer Reihenhaussiedlung und haben laut Grundbuch eine Gesamtfläche von 9.804 qm, wobei jede Partei einen Miteigentumsanteil von 1/42 hat.


    Wir selber haben ein sehr kleines Grundstück (125 qm plus 25 qm für 2 Stellplätze).


    Folgende Eintragungen habe ich in Elster vorgenommen:


    Hauptvordruck (Zeilen 10 bis 11):

    Fläche: 9.804 qm

    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Zähler): 1

    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Nenner): 42

    Enthalten in der Anlage Grundstück…..: 1


    Anlage Grundstück (Zeile 4):

    Fläche des Grundstücks in qm: 125

    Bodenrichtwert je qm: 350 Euro

    Zeile 13: Anzahl der Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 qm und mehr: 1 mit einer gesamten Wohnfläche: 104 qm


    Wenn ich als Fläche meines Grundstücks die Summe von 9.804 durch 42 teile komme ich auf 233 qm, was jedoch nicht der Tatsache entspricht. Dann jedoch kann das Formular abgesandt werden. Aber das würde ja bedeuten, dass ich genauso viel an Grundsteuer zahlen müsste wie beispielsweise einige Nachbarn mit weit über 350 qm. Das kann doch nicht Sache des Erfinders sein.


    Für Eure Hilfe schon jetzt einen herzlichen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Mit Sicherheit sind sind Miteigentumsanteile an dem bebauten Grundstück und dem Stellplatzgrundstück getrennt vermessen und zugerechnet. Während die Stellplätze wahrscheinlich alle gleichgroß sind, sind die Haus-/Gartengrundstücke dies offensichtlich nicht. Somit kann man nicht einfach alles durch 42 teilen. Für die Häuser gibt es sicherlich einen anderen Maßstab mit 1000stel oder 10000stel.


    Also in den Grundbuchauszug schauen und/oder zumindest in den Kaufvertrag. Da sollte die maßgeblichen Werte ersichtlich sein. Und dann eben beide Flurstücke getrennt anlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Antwort.

    Da werde ich mich mit dem Nachbarn nochmals beraten.

    Gerne. Und den Thread hier bitte insoweit auf dem Laufenden halten, denn ich habe da im Forum noch ein oder zwei andere Fälle mit ähnlichem Sachverhalt gesehen. ;)