Fehlermeldung nach Berechnung

  • Ich habe alle Daten zutreffend eingetragen. Grundstück liegt in Köln.

    Die vorgesehene Überprüfung vor dem Versand meldet keine Fehler.

    Beim Aufruf der Berechnung (die sich übrigens immer noch nicht ausrucken lässt) erhalte ich folgende Fehlermeldung:


    Die Berechnung konnte nicht durchgeführt werden.

    Bitte prüfen Sie, ob Postleitzahl und Ort korrekt eingegeben wurden. Durch eine fehlerhafte Eingabe von Postleitzahl und Ort kann es dazu kommen, dass die Berechnung nicht durchgeführt werden kann.

    Für die Durchführung der Berechnung ist der amtliche Gemeindename bzw. Stadtname einzutragen, in der das Grundstück liegt.


    Ist das eine falsche Fehlermeldung?

  • Ist das eine falsche Fehlermeldung?

    Sicherlich nicht.

    Das ist aber nicht besonders hilfreich.

    Nach jedem Update, das ja im Hintergrund ohne Hinweis abläuft, ist ja irgend etwas verändert worden.

    Bei der Qualität des Entwicklerteams kann da durchaus eine nicht gesteste Fehlermeldung unbemerkt einschleichen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber nicht besonders hilfreich.

    Doch ist es, denn einen "unberechtigten" Hinweis gab es bisher noch nicht. Allenfalls sind die Wortlaute nicht immer ganz eindeutig. Aber immer wird man durch einen Klick auf den farbigen Hinweis in den betroffenen Eingabebereich geleitet.


    Ansonsten war es der Hinweis zur Fragestellung, der sich ohne konkretere Informationen und/oder bereinigte Screenshots geben ließ.

  • Moin,


    leider komme auch ich nach abgeschlossener Prüfung , welche ohne Fehlermeldungen durchgeführt wird/wurde, der Eingaben nicht weiter.

    Lande immer wieder auf dem Hinweisfeld


    "Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld

    Der Grundsteuerwert ist nach amtlichen Vorschriften zu ermitteln und ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2025.

    Bevor Sie diese Erklärung per ELSTER an das Finanzamt übermitteln können, prüfen Sie bitte zunächst hier, ob fehlerhafte Eingaben in einzelnen Feldern vorliegen (und korrigieren Sie diese)."


    Jedesmal nach drücken der "hier" Funktion lande ich wieder auf der Prüfungsfunktion. Diese läuft jedesmal ohne Fehlermeldungen, aber nach drücken des "weiter" Button lande ich wieder auf der oben eingefügten Hinweisseite.


    Bin in Dauerschleife. Komme nicht auf die Folgeseiten Vorschau und Erklärung versenden.


    Hat jemand eine Idee zur Problemlösung?


    Danke für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Bin in Dauerschleife. Komme nicht auf die Folgeseiten Vorschau und Erklärung versenden.

    Weil das EW-Aktenzeichen eben vielleicht doch nicht zutreffend ist (siehe anderer Thread von Dir). Man gibt eben nicht einfach irgend etwas ein. ;)

  • Da ich keine Fehlermeldung, auch nicht zum EW-Aktenzeichen, erhalte, würde ich bei korrekter Software davon ausgehen das keine fehlerhaften Angaben vorliegen. Und wenn keine Fehlermeldungen vorliegen, trotz mehrfacher Prüfung und Nutzung aller "prüfen"-Button sollte die Software eine Weiterleitung zum nächsten Bearbeitungsschritt unterstützen, oder?

    Ansonsten ergäbe die Prüffunktion in der Software keinen Sinn. Ohne Fehlermeldung die weitere Bearbeitung blockieren kann nicht Sinn der Sache sein.


    Wenn das EW-Aktenzeichen nicht korrekt ist, gibt es bereits eine Fehlermeldung bei dieser Prüfung und es wird kein bundeseinheitlicher Wert übernommen, oder?

    Bei mir ergab die Datenprüfung zum EW-Aktenzeichen keine Fehlermeldung und es wurde ein bundeseinheitlicher Wert übernommen.

    Ich muss also davon ausgehen, dass eine korrekte Eingabe erfolgte. Auch bei der abschließenden Prüfung aller Eingaben erscheint keine Fehlermeldung. Wenn die Fehlerprüfung nicht korrekt ist, erübrigt sich doch generell die Prüfung.


    Die Frage ist also, warum trotz Prüfung ohne Fehlermeldung keine weitere Bearbeitung möglich ist. Softwarefehler?

    Als reiner Nutzer einer Software muss ich ich doch darauf verlassen können, dass eine Prüffunktion auch die Angaben prüft und fehlerhafte Angaben anzeigt und nicht ohne Fehlermeldungen die weitere Bearbeitung blockiert. Ich soll jetzt raten wo der Fehler liegt?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist also, warum trotz Prüfung ohne Fehlermeldung keine weitere Bearbeitung möglich ist. Softwarefehler?

    Weils die dann durch Dich gebildete Steuernummer vielleicht gibt, sie durch die Verschiebungen aber z.B. nicht mehr zu Deinem Bundesland oder FA passt. Oder, weil aus einem bebauten Grundstück dadurch ein L+F-Grundstück wird. Oder oder oder. Wo ist das Problem mal kurz zum Telefon zu greifen? Wäre im Zweifel schneller gewesen, als den o.g. Text zu formulieren. ;)

  • Wo ist das Problem mal kurz zum Telefon zu greifen?

    Die Fragestellung wäre doch wohl eher warum keine Fehlermeldung erscheint!!!


    Software wurde gekauft um mittels einer korrekten Führung, habe da sehr gute Erfahrungen mit der Einkommensteuersoftware gemacht, die Erklärung problemlos erstellen zu können. Zur Grundsteuer muss ich aber feststellen, dass die Hilfetexte eher dürftig sind und scheinbar Fehlerprüfungen nicht vollständig ausgeführt werden.

    Schade wenn man eine Software kauft um dann Probleme und Fehlerbehebungen mittels Anruf bei Behörden erledigen soll.


    Zusätzlich ist es sehr schwer ohne eine konkrete Fehlermeldung jemanden anzurufen und einen Fehler zu klären, der auch von Dir nur vermutet wird.

    Mir wird in der abschließenden Prüfung nicht angezeigt, welcher Fehler vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Schade wenn man eine Software kauft um dann Probleme und Fehlerbehebungen mittels Anruf bei Behörden erledigen soll.

    Aber Du bist es doch, der sein eigenes vollständiges Einheitswert-Aktenzeichen nicht kennt, Da kann doch niemand anderes etwas für. ?(


    Zusätzlich ist es sehr schwer ohne eine konkrete Fehlermeldung jemanden anzurufen und einen Fehler zu klären, der auch von Dir nur vermutet wird.

    Du musst doch nur den Bearbeiter der Bewertungsstelle nach Deinem vollständigen Aktenzeichen inklusive Länderkennung fragen.


    Und so mal beispielhaft die immer der Steuernummer bzw. dem Einheitswert-Aktenzeichen vorstehenden Länderschlüssel mit ihren Zahlen:

  • ich bekomme bei einem Teileigentum auch die Mitteilung, dass eine Berechnung nicht moeglich ist. Bei Wohneigentum oder Haeusern, passiert das nicht.

    Ich habe den Eindruck, dass die einfach noch nicht wissen, wie das berechnet werden soll.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Eindruck, dass die einfach noch nicht wissen, wie das berechnet werden soll.

    Da sich hier zum Glück auch mal ein paar Anwender melden, denen man mit Infos geholfen hat, kann ich behaupten, dass eine erneute Eingabe und einem Vorgehen Zeile für Zeile mit Anklicken der Fragezeichen im weitern Anlauf eigentlich immer zum Ziel geführt hat.


    Es mag den einen oder anderen Fall geben, bei dem die Finanzverwaltung und ihr auf Elster basierendes Produkt etwas noch nicht rechnen kann. Das sind aber sicherlich nicht die hier 99% gefragten Standardfälle.

  • Das ist aber nicht besonders hilfreich.

    Doch ist es, denn einen "unberechtigten" Hinweis gab es bisher noch nicht. Allenfalls sind die Wortlaute nicht immer ganz eindeutig. Aber immer wird man durch einen Klick auf den farbigen Hinweis in den betroffenen Eingabebereich geleitet.


    Ansonsten war es der Hinweis zur Fragestellung, der sich ohne konkretere Informationen und/oder bereinigte Screenshots geben ließ.

    Hier der Wortlaut der Fehlermeldung, die nur bei der Berechnung des Grundsteuerwerts erscheint. Zuvor wird angezeigt, dass alles ok ist.
    Die Gemarkung in Köln ist zutreffend eingegeben (lt. Mitteilung des Finanzamtes).

    Ergänze ich jetzt den Gemarkungsnamen mit "Köln" + Gemarkung (wahlweise mit Komma oder Klammern ergänzt): stets die gleichlautende Fehlermeldung (leichte Variationen).


    • Offizieller Beitrag

    Ergänze ich jetzt den Gemarkungsnamen mit "Köln" + Gemarkung (wahlweise mit Komma oder Klammern ergänzt): stets die gleichlautende Fehlermeldung (leichte Variationen).

    Es geht aber nicht um die Maske Gemarkung & Flurstücke, denn da wird gar keine PLZ mehr erwartet.


    Ich würde da mal in den Bereich "Lage" des Grundstücks schauen. Vielleicht bist Du da mit der PLZ einfach in der Zeile verrutscht.


    Ansonsten benötigt man bereinigte Screenshots der betroffenen Eingabemasken.


    Und wichtig ist, was ganz am Ende bei Zusammenfassung und der abschließenden Prüfung herauskommt.

  • Danke für die Tipps.

    Es geht da schon um die Maske Gemarkung und Flurstücke.

    Unter Lage ist die richtige Kölner Postleitzahl eingetragen (bereinigte Screenshots bringen da leider nichts).


    Die Gemarkung lautet offiziell "Elsdorf" (Gemarkungsnummer 05 4981).

    Ich vermute einmal, dass das Programm die Gemarkungsbezeichnung mit den Städtenamen abgleicht und da ins schwimmen kommt, da es in NRW eine Stadt namens Elsdorf gibt.


    Die Erklärung ist seltsamerweise zum Versand freigegeben.

    Aber ich muss vorher den Grundstückswert wissen, der mir ja verweigert wird.

    Ich habe mal an den Support geschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Kommt bei mir im Testfall da ebenfalls. Du solltest einmal in die letzte Einheitswerterklärung und vor allem in den letzten Feststellungsbescheid schauen. Da sollte das ja alles genau drin stehen.

  • Kommt bei mir im Testfall da ebenfalls. Du solltest einmal in die letzte Einheitswerterklärung und vor allem in den letzten Feststellungsbescheid schauen. Da sollte das ja alles genau drin stehen.

    Da steht Elsdorf, die offizielle Bezeichnung.

  • Dann klicke heute noch einmal auf "Prüfen" am Ende bei der Zusammenfassung. Heute habe ich keinen Fehler mehr:

    Der Fehler ist offensichtlich behoben.

    Mein Supportticket ist noch unbeantwortet.

    Der Support war früher schon mal besser.


    Anderes Thema:
    Mein Wunsch, die Berechnung ausdrucken zu können, ist noch immer nicht umgesetzt worden.

    Trotz Eingasbestätigung meiner Anregung.

    • Offizieller Beitrag

    Anderes Thema:
    Mein Wunsch, die Berechnung ausdrucken zu können, ist noch immer nicht umgesetzt worden.

    Trotz Eingasbestätigung meiner Anregung.

    Was in der aktuellen Programmversion mittlerweile problemlos geht.