In unserem Zweifalienhaus gibt es zwei Wohnungen. Eine gehört je zur Hälfte meiner Frau und mir, die andere einem Verwandten. Es gibt also insgesamt drei Grundstückseigentümer (25 %, 25 %, 50 %).
Was trage ich unter Eigentumsverhältnis ein?
Nur unseren Anteil mit (4 Ehegatten) oder eine Bruchteilsgemeinschaft (6) oder eine Grundstücksgemeinschaft (7) für das gesamte Grundstück mit drei Eigentümern?