Gutschriften für abgeschlossene Rechnungen korrekt erstellen

  • Hallo zusammen,


    ich stehe vor der Herausforderung, Gutschriften für einen Kunden zu erstellen, die vergangene USt-VA-Perioden umfassen. Keine Ahnung, ob das eine Auswirkung hat - wollte es nur erwähnt haben.


    Sowie ich mit Mein Büro eine Gutschrift zu einer Rechnung erstelle, ist auch die Artikelanzahl negativ. Kann ich die ruhigen Gewissens in einen positiven Wert ändern? Müsste nicht jede Gutschrift einen negativen Wert ausweisen? Oder ist ein positiver Wert korrekt, sofern Gutschrift und nicht Rechnung darauf steht? (wegen Minus * Plus hätte auch Wiso ja eigentlich bereits eine negative Summe anzeigen müssen)


    Ein Kunde, der eine Gutschrift benötigt, hat in der Zwischenzeit seinen Unternehmenssitz geändert. Läuft die Gutschrift auf die alte und nicht mehr gültige Adresse (wird von MB so vorgegeben, da die Rechnung auf diese Adresse ausgestellt war) oder kann ich die vorgeschlagene ebenfalls auf die inzwischen aktuelle Adresse ändern?


    Wie geht man eigentlich praktisch mit Gutschriften vor? Wenn ich meinetwegen Kunde XY eine Gutschrift in Höhe von 1000,- € zugekommen lassen habe: überweise ich ihm dann den Betrag oder wartet man bis zur nächsten Rechnungsstellung (monatlich) und er überweist man dann entsprechend 1000,- € weniger?


    Abschließend: Muss ich für jeden Monat eine USt-VA-Korrektur durchführen lassen?


    Danke für eure Hilfe!

  • Gutschrift
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    Wie geht man eigentlich praktisch mit Gutschriften vor? Wenn ich meinetwegen Kunde XY eine Gutschrift in Höhe von 1000,- € zugekommen lassen habe: überweise ich ihm dann den Betrag oder wartet man bis zur nächsten Rechnungsstellung (monatlich) und er überweist man dann entsprechend 1000,- € weniger?

    um die Buchhaltung einfach und übersichtlich zu halten, würde ich dem Kunden den Betrag erstatten, damit hast Du dann eine im Betrag passende Zahlung zur Gutschrift Rechnung die dann auf vollständig bezahlt steht.


    Abschließend: Muss ich für jeden Monat eine USt-VA-Korrektur durchführen lassen?

    Nee auf keinen Fall, die Umsatzsteuer die im zurückgezahlten Betrag enthalten ist, wird Dir in dem Monat der Rückzahlung von der Steuerlast abgezogen.

  • Hi Michael,


    danke! Sowohl für die Ratschläge als auch die Links zur Doku.


    Was mache ich mit der geänderten Rechnungsanschrift? Ich verwende die aktuelle oder muss die unbedingt mit der auf der ursprünglich angegebenen Anschrift übereinstimmen?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

  • Du willst die originale Rechnung aufheben. Dann nimmste die alte Anschrift. Die neue Rechnung dann mit der neuen Anschrift.

    Es soll aber keine komplette Stornorechnung werden. D.h. ich verwende dennoch für die Gutschrift eine von der ursprünglichen Rechnung abweichende Anschrift und widerspreche quasi den MB Vorgaben?

  • Hallo IT_Poing,

    ich würde die korrekte Firmenadresse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Gutschrift nehmen. Frage mal lieber deine Buchhaltung oder Steuerberater.

    Unsere Buchhaltung würde das mit einer alten Firmierung wahrscheinlich nicht akzeptieren.


    Gruß

    Hatty

  • Also - wir müssen uns doch erst mal einig sein, was hier passiert.

    Der TE möchte eine versendete Rechnung ändern. Das ist keine "Gutschrift" sondern eine "Rechnungskorrektur / RK"

    Wie der Name sagt 'Korrektur" korrigiert man eine Rechnung im Nachhinein. Deshalb muss in der RK auch der Bezug zur alten Rechnung gegeben sein.

    Die Anschrift der RK muss die Alte sein. Es wird die erste Rechnung geändert, aufgehoben, bzw. ungültig gemacht.


    Im Zweifel muss der TE die alte Rechnung komplett korrigieren - dann stornieren (mit heutigem Datum) und dann eine neue Rechnung erstellen mit der neuen Adresse.


    Wir erstellen regelmäßig Korrekturen nach bis zu 10 Jahren, wenn Garantiefälle nicht mehr repariert werden können und der Kunde die Ware erstattet bekommt bzw, eine Teilerstattung. Wenn er zwischenzeitlich umgezogen ist, dann geht es immer an die Ursprungsanschrift. Das wird von unserem Stb auch so unterstützt und noch nie bemängelt.


    Trotzdem keine Rechtsberatung von mir.