Moin,
ich hätte da mal eine Frage: Wo finde ich in WISO Steuer 2020 den Haken, dass eine EÜR dem Finanzamt bereits vorliegt?
Hintergrund: Ich habe bereits mit meinem Buchhaltungsprogramm eine EÜR erstellt und an das Finanzamt übertragen.
[Moment …]
Ich habe mich mal etwas in die Hilfe vertieft und Folgendes gefunden, Zitat:
Zitat
- die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist bereits anders erstellt worden.
Wenn Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits anders erstellt haben, besteht auch für diese Option eine Möglichkeit zum Erfassen der Daten. Zum einen können Sie nur den Gewinn oder Verlust eintragen, wenn Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits manuell erstellt haben und an dieser Stelle nur den Wert erfassen wollen. Zum anderen haben Sie auch die Möglichkeit, wenn Sie im Steuerjahr die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Programms benutzt haben, den Gewinn oder Verlust aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hier als Einkünfte zu importieren.
Okay, dieser Punkt wäre also wohl der richtige für mich. Allerdings wird dann nach „Laufende Steuerpflichtige Einkünfte“ gefragt. Was ist damit gemeint?!?
Ich lese weiter in der Hilfe:
ZitatLaufende Einkünfte
Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG ermitteln sich bei einem Einnahmenüberschussrechner aus dem Unterschiedsbetrag der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Gewinn bezeichnet, wenn die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben übersteigen. Übersteigen die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, so liegt ein Verlust vor.
Liebe Leute von buhl, „Hier können Sie die laufenden steuerpflichtigen Einkünfte eintragen“ ist leider keine Hilfe! Bitte schreiben sie lieber:
„Die laufenden steuerlichen Einkünfte ist der Gewinn oder Verlust aus Ihrer vorhandenen EÜR.“
Noch besser: Nennen Sie das Feld einfach: „Gewinn oder Verlust aus Ihrer EÜR.“
Das wäre hilfreicher.