Mieteinnahmen und PKW für Steuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr zum ersten Mal meine Eigentumswohnung vermietet und muss dies nun in der Steuererklärung entsprechend angeben. Die Wohnung gehört ausschließlich mir, ich stehe auch alleinig im Grundbuch. Die laufenden Kosten trage ebenfalls zu 100% ich, die Mieteinnahmen gehen daher auch zu 100% auf mein Konto. Mein Mann und ich sind gemeinsam veranlagt. In der Steuersoftware ist es aber scheinbar nicht möglich die Wohnung inklusive Ein- und Ausgaben nur einer Person zuzuordnen. Ich habe mich als Eigentümer angegeben, die Kosten werden jedoch zu 50/50 auf beide aufgeteilt. Selbes gilt auch für den PKW für den mein Mann alle Kosten wie Anschaffung, Versicherung, TG-Miete etc. alleine trägt. Hier gibt es gar keine Möglichkeit diesen nur einer Person zuzuordnen und auch hier wird es wieder zu 50/50 aufgeteilt.

    Leider sieht man so nur die Gesamtrückerstattung bzw. -nachzahlung und nicht aufgeschlüsselt danach von wem welcher Teil kommt.

    Weiß jemand wie man das angeben muss resp. muss man hier noch etwas beantragen, damit die Zuordnung nur für eine Person gemacht wird? Oder geht das nur, wenn wir zwei getrennte Steuererklärungen abgeben? Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

  • Bei wem hast du denn die Anlage V+V ausgewählt? Wenn ich "sortieren nach Steuerthemen" wähle und dann auf Vermietung und Verpachtung, gibt es in den Allgemeinen Angaben doch die Möglichkeit unter Eigentümer "Alleineigentum von ..." zu wählen. Dann wird zumindest bei mir richtig zugeordnet.


    Beim Pkw genauso - wobei dieser ja nur steuerlich beachtet wird, wenn hier Fahrten für berufliche Zwecke erfolgen und nicht schon über die Entfernungs- (Pendler)pauschale zwingend abgerechnet werden muss

  • Als Eigentümer habe ich mich angegeben. Wird es dann richtig zugeordnet? Entschuldigt bitte die dumme Frage, wir geben dieses Jahr zum ersten Mal eine gemeinsame Steuererklärung ab, da wir erst seit letztem Jahr verheiratet sind. Zuvor musste ich auch meine Wohnung nicht versteuern bzw. da noch keine Mieteinnahmen da waren gab es hier auch nichts zu versteuern.

    Der PKW wird für berufliche Zwecke genutzt, hier habe ich nicht gefunden wo eine Zuordnung gemacht werden könnte. Aktuell ist er uns beiden zugeordnet.

    • Offizieller Beitrag

    Als Eigentümer habe ich mich angegeben. Wird es dann richtig zugeordnet?

    Um welche Programmversion geht es denn überhaupt?


    In der Software von Buhl lässt sich alles wunderbar in der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen nachvollziehen.