Studentenjob in der Niederlande

  • Liebe Comunity,

    momentan schreibe Ich meine erste + die 3 rückwirkenden Einkommenssteuererklärung der letzten 4 Jahre. Da Ich in der Niederlande studiert und gearbeitet (kleine Studentenjobs) habe, hat dies eine Reihe von Fragen losgetreten:


    1) Wie genau gebe ich in der Erklärung an, dass Ich einen zweiten Wohnsitz in der Niederlande hatte?


    2)Die Einkünfte von meinen Studentenjobs waren so gering, dass Ich in der Niederlande keine Einladung zur Steuererklärung bekommen habe. Sind diese Einnahmen trotzem relevant für die deutsche Steuererklärung und müssen dort erfasst werden?


    3) Kann Ich Werbungskosten für Jobs die Ich im Ausland ausgeführt habe (und somit auch ausländische Steuern bezahlt habe) bei meiner deutschen Steuererklärung absetzen?


    4)Um in NL arbeiten zu können, musste Ich eine niederländische Krankenversicherung abschließen. Diese ist bei "ausländische gesetzliche oder private Kranken und Pflegeversicherung" anzugeben, richtig?


    5)Für die ausländische Krankenversicherung habe Ich einen Zuschlag bekomen, sodass die Ausgaben die Ich für die Krankenversicherung bezahlt habe, sich ungefähr mit den Einnahmen vom Zuschlag verrechnet haben. Gebe ich so etwas auch in der Einkommenssteuererklärung an? Wenn ja, wie?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Meldet Euch bitte für weitere Informationen.


    Liebe Grüße

    Louis

  • 1) Das gibst du schon in den Stammdaten an. Einfach die Erklärung Schritt für Schritt eintragen

    2) Ob du in den Niederlanden eine "Einladung" zur Abgabe der Erklärung bekommst, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland gibt es hierfür die öffentliche Bekanntmachung der Abgabetermine. Solange ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist, sind ausländische Bezüge (unter Abzug von Werbungskosten, wird gesondert abgefragt) anzugeben wegen der Anwendung des "Progressionsvorbehaltes", d.h. die Bezüge werden nicht in Deutschland versteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf die übrigen in Deutschland zu versteuernden Einkünfte.

    3) Im Rahmen der dortigen Einkünfte - wirken sich also nur auf die Höhe deines Steuersatzes auf deutsche Einkünfte aus.

    4) richtig

    5) dieser ist unter Erstattungen selbstverständlich anzugeben. Nur Aufwendungen, die du auch selber getragen hast, wirken steuermindernd. Bei Auslandssachverhalten ist - da keine Meldung über Elster - gesonderte Sorgfalt notwendig. Das FA wird nachfragen, falls keine Angaben gemacht werden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

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    Wenn nach der Beantwortung der Fragen wirklich noch etwas offen sein sollte, eben auch mal insoweit die erweiterte Forumssuche nutzen. Sofern auch das nicht hilft, bitte für jedes Thema einen eigenen Thread eröffnen.