Abschreibung überschriebenes Wohnhaus

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern haben mir 2007 ein älteres vermietetes Wohnhaus und das von uns bewohnte (neuere) Wohnhaus (ehemals Scheune des älteren Hauses) überschrieben. Bis Mitte 2021 hat mein Vater die Mieteinnahmen noch selbst erhalten und auch alle anfallenden Reparaturarbeiten, Versicherungen, Steuern usw. gezahlt.


    Seit Juli 2021 erhalte ich nun diese Mieteinnahmen. Reparaturen sind seither noch nicht angefallen. Die Grundsteuer und die Schornsteinfegerkosten zahlen ja die Mieter mit den Nebenkosten. Daher kann ich die wohl nicht geltend machen. Ich wundere mich nur, dass das immer angeführt wird, denn als Vermieter kann man diese Kosten doch auf die Mieter umlegen (bei mir nur 1 Mietpartei)


    Nun meine Fragen:


    1.) Ich kann beim Ausfüllen des Steuerformulars nur auswählen zwischen gekauft und selbst gebaut - eine Überschreibung oder eine Erbschaft scheinen da nciht vorgesehen.


    2.) Kann Abschreibungen geltend machen, wenn ja, wie? ich habe keinen Kaufpreis gezahlt, wie kann ich das ermitteln/erfassen?


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Ihr solltet Euch einmal an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, denn diese scheint mir hier dringend geboten. Besser hätte man das schon vor der Übertragung machen sollen.


    Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet, weshalb ich den Thread schließe. Ich bitte insoweit um Verständnis.


    Bei unentgeltlicher Übertragung bzw. im Erbfall gilt übrigens die "Fußstapfentheorie". Es sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Rechtsvorgängers fortzuführen (11d EStDV - Ab­set­zung für Ab­nut­zung oder Sub­stanz­ver­rin­ge­rung bei nicht zu ei­nem Be­triebs­ver­mö­gen ge­hö­ren­den Wirt­schafts­gü­tern, die der Steu­er­pflich­ti­ge un­ent­gelt­lich er­wor­ben hat). Und ansonsten leiten auch die Steuerprogramme, gleich welchen Herstellers, recht gut an.