Energetische Sanierung, Einzelmaßnahme Haustür

  • Hallo,

    ich habe 2021 eine Rechnung vom Energieberater (Schornsteinfeger) für die Beantragung einer Einzelmaßnahme "Haustür" bezahlt und 2022 die Maßnahme durchgeführt.

    Der Bund hat 2022 die Hälfte der Energieberater-Rechnung bezahlt, kann ich die andere Hälfte noch Steuerlich absetzen und wo?

    Und kann ich die Rechnung von der Haustür abzüglich des Förderbetrages, den ich vom Bund bekommen habe, in der Steuererklärung 2022 dann auch absetzen?

    Liebe Grüße Monika

  • Danke,

    habe es gelesen, aber das mit den Paragrafen ist nicht so meins, ich stehe da immer auf dem Schlauch, da muss ich mal sehen wie ich es mache oder wer mir helfen kann.

    Liebe Grüße Monika

    • Offizieller Beitrag

    Eine Steuerberatung darf das Forum nicht leisten. Wer sich die Steuererklärung zutraut, sollte auch ein bisschen Verständnis für die Gesetzestexte haben oder zumindest die ausführlichen Verwaltunganweisungen (Erlasse bzw. BMF-Schreiben) dazu lesen. Ganz ohne geht es vor allem bei solchen Besonderheiten wie dem § 35c EStG eben nicht.


    Tz.51 BMF-Schreiben vom 14.01.2021:

    Zitat

    51 Zu beachten ist, dass die steuerpflichtige Person die Kosten für den Energieberater insgesamt nur einmal zur Förderung beantragen kann. Ist bereits ein KfW-Zuschuss für die Energieberaterkosten gewährt worden, scheidet eine weitere Förderung über § 35c EStG aus.


    Tz.58+59 BMF-Schreiben vom 14.01.2021: