Grundsteuer: Wohnflächenberechnung

  • Hallo zusammen, auch ich verzweifle an der Grundsteuer, und zwar bei der Wohnfläche (NRW). Ich habe noch eine alte Wohnflächen berechnung vom Architekten (CAD).

    a) Nach welcher Grundlage muss ich die Wohnfläche berechnen?

    b) Ich habe ein Bad, was keine 5 qm hat. Muss ich das Bad mit reinrechnen?

    c) Ich habe einen Flur von 10qm (Anbau hinter Wohnungseingangstür) und direkt danach einen Windfang. Muss ich den Windfang auch angeben?


    Danke vorab.


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Bad, was keine 5 qm hat.

    Warum nicht? Ist doch fast normal bei gewissen Baujahren. Dann würde ein Gäste-WC ja auch nicht hinzugehören. Das ist wirklich klassische Wohnfläche.


    c) Ich habe einen Flur von 10qm (Anbau hinter Wohnungseingangstür) und direkt danach einen Windfang. Muss ich den Windfang auch angeben?

    Alles hinter Deiner Eingangstür gehört selbstverständlich dazu.


    Warum schaust Du nicht in Deine letzte Einheitswerterklärung bzw. den letzten Einheitswertbescheid? Oder wurde nachträglich etwas verändert und vergessen, dieses anzugeben?


    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)