Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Hi!


    zu erst mal hoffe ich das ich in diesem Thread richtig bin :D


    Meine Fragen:


    Ich habe gelesen das man GWGs komplett abschreibt, meine Frage ist nun ob das wirklich der Komplette nettopreis sein soll ,so dass man das konto 0480 auf nullsetzt?


    Zum Zweiten wäre da da noch die Frage - wann buche ich die Abschreibungen allgemein - sprich beide.
    Mache ich das am 31.12.05 im Hauptbuch, in der Periode12?
    Wird das dann auch richtig in der Einnahmen überschuss Rechnung erfasst?


    sooo.. ich hoffe ich konnte meine Probleme verständlich machen :oops:


    danke schon mal an alle


    grüße
    Lütti


  • Hallo Luetti,


    Du hast richtig gelesen. Der volle Nettobetrag wird abgeschrieben.
    Du buchst also 4855 S an z.B. 0480 H. 0480 hat dann den Saldo 0.


    Zitat von "Lütti"


    Zum Zweiten wäre da da noch die Frage - wann buche ich die Abschreibungen allgemein - sprich beide.
    Mache ich das am 31.12.05 im Hauptbuch, in der Periode12?
    Wird das dann auch richtig in der Einnahmen überschuss Rechnung erfasst?


    Was heisst beide? Die Anschaffung buchst Du in der Anschaffungsperiode.
    Die Abschreibung im Hauptbuch, sinnvoll am 31.12.05 mit allen anderen Abschreibungen zusammen, wegen der Uebersichtlichkeit.


    Sie erscheint auch richtig in der EÜR, wenn Du bei Konto 4855 nicht die Gliederungszuordnung veraendert hast

  • Hi Franco,



    super vielen Dank für die schnelle Antwort.


    "mit beiden"- meinte ich die Abschreibung auf Sachanlagen, sowie die Abschreibung der Geringwertigen Wirtschaftgüter. :D


    Dann werd ich gleich mal buchen gehen
    :wink:


    Gruß


    lütti