Hallo zusammen,
ich bin mir beim folgenden Fall unsicher, was man in der Steuererklärung zukünftig ansetzen könnte:
Angenommen man wohnt in Stadt A als Lebensmittelpunkt. Angestellt ist man lt. Vertrag in Stadt B, ist dort aber nicht tätig. Der Ort der Arbeit liegt bei einem anderen Standort der Firma in der Stadt C. Der Arbeitsort wechselt alle 6 Monate an einen anderen Standort der Firma.
Der AG stellt eine vergünstige Wohnung in der Stadt C zur Verfügung. Der entsprechende geldwertige Vorteil wird auf der Abrechnung voll besteuert, der Differenzbetrag wird als Miete gezahlt. Am Wochenende finden Familienheimfahrten zum Lebensmittelpunkt (Stadt A) statt. Die Distanzen beider Wohnungen entsprechen denen der doppelten Haushaltsführung.
Nun ist meine Frage: Liegt doppelte Haushaltsführung vor oder ist die Tätigkeit in Stadt C aufgrund der regelmäßig wechselnden Standorten jedes mal eine Auswärtstätigkeit, weil rechtlich trotzdem die erste Tätigkeitsstätte in Stadt B liegt, obwohl man dort nicht arbeitet?
Und könnte ich den für mich besteuerten geldwerten Vorteil auch irgendwie steuerlich berücksichtigen / absetzen? Weil dadurch würde man ja in einen "schlechteren" Steuersatz fallen, obwohl die Wohnung ausschließlich für die Arbeit genutzt wird.
Ein etwas komplizierterer Fall aber ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Vielen Dank Euch!