Einnahmen aus §27 SGB VIII steuerpflichtig (Haushaltshilfe)?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Einnahmen §27 SGB VIII.


    Meine Frau ist schwer krank und wird palliativ behandelt. Bisher haben wir für den Zeitraum von 26 Wochen Geld von der Krankenkasse bekommen, um eine (privat organisierte) Haushaltshilfe beschäftigen zu können, da wir ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt haben und ich voll berufstätig bin.

    Nach diesen 26 Wochen zahlt die Krankenkasse jedoch nicht weiter und verweist auf das Jugendamt.

    Nach einem Vorort Termin vom Jugendamt bei uns zu Hause, ist das Jugendamt bereit unsere privat organisierte Haushaltshilfe zu bezahlen, um die Betreuung unseres Kindes zu gewährleisten.

    Das Geld vom Jugendamt soll direkt an unsere Haushaltshilfe gezahlt werden nach §27 SGB VIII.

    Muss unsere Haushaltshilfe diese Einnahmen versteuern oder sind diese steuerfrei?

    Vielen Dank für ihre Hilfe vorab!

    M

    • Offizieller Beitrag

    ... ist das Jugendamt bereit unsere privat organisierte Haushaltshilfe zu bezahlen, um die Betreuung unseres Kindes zu gewährleisten.

    Ist das nicht ein Arbeitsverhältnis zwischen Euch und der Haushaltshilfe mit entsprechenden lohnsteuerlichen Konsequenzen für Euch?


    Haushaltshilfe - Quelle: betanet.de


    Im Zweifel solltet Ihr die Gestaltung einmal von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe abprüfen lassen. Dem Forum ist das schon aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.