Gebäude ohne Wohnfläche

  • Hallo an alle, ich bin ein absoluter Neuling hier, habe mich bisher ganz gut geschlagen mit der Eingabe der erforderlichen Daten für mein Wohnhaus (dank WISO Grundsteuer und dem Forum :thumbup: ), habe nun aber eine Frage zum Thema Gebäude ohne Wohnfläche. Es handelt sich um ein Gebäude (nicht im unmittelbaren Umfeld zu meinem Wohnhaus), in dem es neben einer großen Garage und Lagerräumen noch Aufenthaltsräume gibt. Eine Heizung für das Gebäude ist auch vorhanden. Es ist eben kein Wohnhaus.

    Meine Frage wäre hierzu folgende:

    Gilt bei Nichtwohn-Grundstücken dasselbe für die Grundsteuer wie bei bewohnten Objekten, wo ich beispielsweise einen Heizraum oder Abstellräume nicht mit angeben muß, oder muß ich hier die gesamte Fläche angeben? Daß ich die Garagen ganz normal als Fläche angeben muß, da nicht in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus, habe ich bereits verstanden. Ich konnte bisher aber leider im gesamten www nichts dazu finden, wie es sich mit dem Heizraum und Abstellräumen verhält.

    Lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um ein Gebäude (nicht im unmittelbaren Umfeld zu meinem Wohnhaus), in dem es neben einer großen Garage und Lagerräumen noch Aufenthaltsräume gibt. Eine Heizung für das Gebäude ist auch vorhanden.

    Da stellt sich doch erst einmal die Frage nach dem Bundesland und der Grundstücksart, ohne die man da gar nicht in die Prüfung kommt. Zumindest Lager und Aufenthaltsräume hört sich ja nicht nach Wohnzwecken an. Ansonsten sollte auch immer die letzte Einheitswerterklärung bzw. der letzte Einheitswertbescheid ein guter Anhaltspunkt sein.


    Daß ich die Garagen ganz normal als Fläche angeben muß, da nicht in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus, habe ich bereits verstanden.

    Was aber auch vom Bundesland und dem Modell abhängig ist.

  • Das Bundesland ist Bayern, die Grundstücksart ist "sonstiges bebautes Grundstück".

    Wie bereits erwähnt, gehört da nichts zu einer Wohnung, da sich in dem Gebäude keine Wohnung befindet.

    Meine Frage war lediglich: beziehen sich die Angaben "Heizungs- und Lagerräume gehören rechnerisch nicht in die Grundsteuer" NUR auf Wohnhäuser oder generell.

    Vielleicht hat jemand ein ähnliches Thema und weiß, wie es zu handhaben ist.

  • Gemäß Fachstelle der Hotline in Bayern habe ich auch hierzu eine Antwort erhalten: auch bei sonstigen bebauten Grundstücken dürfen Technikräume (Elektro, Heizung) außen vor gelassen werden. Alles Andere ist Nutzfläche.

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß Fachstelle der Hotline in Bayern habe ich auch hierzu eine Antwort erhalten: auch bei sonstigen bebauten Grundstücken dürfen Technikräume (Elektro, Heizung) außen vor gelassen werden.

    Auch das ergibt sich doch wieder aus den anklickbaren Erläuterungen, wenn man dann nun das Bundesland kennt. Aber wesentlicher Punkt war ja auch:

    ... Garage und Lagerräumen ...

    .... noch Aufenthaltsräume gibt. Eine Heizung für das Gebäude ist auch vorhanden.

    Alles Andere ist Nutzfläche.

  • Die Frage galt den Nutzflächen (im Sprachgebrauch ist das meist alles was keine Wohnnutzung ist) hier aber richtigerweise FUKTIONSFLÄCHEN: "Heizung"


    Wenn die Nutzfläche zum Ansatz kommt( weniger als 90%Wohnnutzung) ergibt sich folgendes (aus den weiten des Netzes von Herrn Gockel und Co. gefunden): Für Immobilien in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ist die Nutzfläche in der Grundsteuererklärung anzugeben, sofern das Grundstück auch zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird


    Nutzfläche bzw. Wohnflächenberechnung nach DIN 277

    Die DIN 277 funktioniert in der Berechnung etwas anders als die WoFlächen Nutzungsverordnung. Hier wird keine Wohnfläche ermittelt, sondern Nutz- und Verkehrsflächen. Da kommt man natürlich zu höheren Werten

    So funktioniert die Berechnung nach DIN 277:

    1. Zuerst wird die Brutto-Grundfläche der Immobilie ermittelt, Grundlage hierfür sind die Außenmaße des Gebäudes oder der Wohnung.
    2. Von dieser Quadratmeterzahl wird dann die sogenannten Konstruktionsflächen abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Wände, Nischen, Pfeiler oder Ähnliches. Das ergibt dann die Netto-Grundfläche der Immobilie.
    3. Diese Netto-Grundfläche teilt sich in Nutz-, Verkehrs und Funktionsfläche auf. Letztere wird hiervon abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Maschinen-, Betriebs- und Heizungsraum. Dies ergibt die Wohnfläche nach DIN 277.

    aus bayer.Finanzministerium "die Grundsteuer"

    3.5 Wie wird die Nutzfläche ermittelt?
    Die Nutzfläche kann nach jedem geeigneten Verfahren, z. B. nach
    der DIN 277, ermittelt werden.
    Zur Nutzfläche gehören beispielsweise die Flächen von:
    • Teeküchen, Speiseräumen,
    • Büroräumen, Besprechungsräumen,
    • Werkhallen, Laboren,
    • Lagerhallen, Verkaufsräumen,
    • Ausstellungsräumen, Bühnenräumen, Sporträumen,
    • Räumen für medizinische Untersuchungen / Behandlungen,
    • Abstellräumen, Sanitärräumen, Umkleideräumen sowie Serverräumen für Elektronische Datenverarbeitung (EDV).
    Die Nutzfläche umfasst nicht die
    • Konstruktions-Grundflächen (z. B. Wände, Pfeiler),
    • technischen Funktionsflächen (z. B. Lagerflächen für Brennstoffe)
    oder
    • Verkehrsflächen (z. B. Flure, Eingangshallen, Aufzugschächte,
    Rampen).
    Rechtsquelle: Artikel 2 Absatz 1 BayGrStG

    • Offizieller Beitrag

    Nichts für ungut, aber das ergibt sich doch alles, wie oben schon auszugsweise dargestellt, aus der Software und ihren anklickbaren Erläuterungen:



    Und da steht noch viel mehr. ;)


    Nutzt Du die Software überhaupt?

  • Haben Sie die Software schon mal bei Betriebsgebäude/NICHT-Wohnungsflächengebäuden benutzt?

    Schauen Sie doch bitte mal die Hilfen bei der Maske richtigen Maske: OHNE Wohnung - also z.b. reines Betriebsgebeäude, Lagerhaus usw. angeschaut?

    Da kommt nur das nachfolgende, dass offensichtlich von der Wohnnutzung übernommen wurde und ist FALSCH !

    Diese ROTEN Nutzflächen sind -da keine reinen Funktionsräume wie Heizraum" in diesem Menüpunkt - DER HIER AUCH ANGEFRAGT WRID- falsch!

    Belassen Sie es doch bitte bei Korrekturen, wenn Sie sich die Fragen der Nutzer und Hilfen, die das Programm hier anbietet noch nicht einmal angeschaut haben.

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie diese Posting hier nicht veröffentlichen und weiterhin Ihre falschen Angaben machen...Schade...ohnehin ist Ihr Antwortstil bei den Leuten, die Fragen haben und Hilfe suchen nicht nutzerfreundlich, nicht höflich und wie hier auch noch falsch.


    "Abgrenzung Nutzfläche:

    Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen (zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (zum Beispiel Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Sie diese Flächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung hinzurechnen.

    Bei Mietwohngrundstücken tragen Sie solche Räume sowie die jeweilige Nutzung bitte unter 'Weitere Nutzflächen' ein.

    Abgrenzung Zubehörräume

    Die Grundflächen von Zubehörräumen sind nicht einzutragen. Zubehörräume sind unter anderem:


    • Kellerräume,
    • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    • Waschküchen und Trockenräume,
    • Bodenräume und
    • Heizungsräume.

    Gargenstellplätze sind im Bundesmodell nicht in die Flächenberechnung einzubeziehen. In den Flächen-Lage-Modellen der Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen sind Garagenflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie größer als 50 m² sind und in räumlichem Zusammenhang zur Wohnung stehen. Ist die Fläche größer als 50 m² wird der übersteigende Teil zur Wohn-/Nutzfläche hinzugrechnet, zu der die Stellplätze gehören.


    Räume mit 2 Meter Höhe und mehr85,50 m²100 %85,50 m²
    Dachgeschoss, Anteil Höhe größer 2 Meter30,00 m²100 %30,00 m²
    Dachgeschoss, Anteil Höhe bis zu 1 m20,00m²0 %0,00 m²
    Dachgeschoss, Anteil Höhe größer 1 m bis zu 210,00 m²50 %5,00 m²
    Balkon, Terrasse, Loggia40,00 m²25 %10,00 m²
    Arbeitszimmer10,00 m²100 %10,00 m²
    Garage15,00 m²0 %0,00 m²
    Keller, Abstellraum,Heizungsraum40,00 m²0 %0,00 m²
    Nicht beheizbarer Wintergarten, Schwimmbad20,00 m²50 %10,00
    Ergebnis Wohn-, und Nutzfläche (volle m²)150,00


    Dieses Beispiel ist falsch !!!! Wir befinden uns in der Maske Sonstige NICHT-Wohngebäude unter


    Von Heizung-/Heizungsraum, der nicht zu den Nutzflächen bei einem Grundstück ohne Wohnflächen, gehört und die hier angefragt wurde finde ich nichts. Der von miwe eingefügt Screenshot bezieht sich nicht auf die Fragestellung (Gebäude ohne Wohnflächen), ebenso die eingefügten Screenshots zum Wohnflächenansatz. Er wäre hier auch falsch, weil die hier angeführten Zubehörräume bei solchen Nicht-Wohnnutzungsgebäuden eben zur Nutzfläche gehören. Lediglich der Heizungsraum nicht.

    Überhaupt ist es schade

  • Ich nutze Buhl-Software, als sie noch TK-Steuer hieß! Buhl-Data hatte damals deren Software gekauft und verwendet sie seitdem als TAX -Steuersoftware. Und Sie ?

  • es wäre schön, wenn Sie Ihr Beispiel, dass zur Wohnnutzung geht - denn Ihre Textziffer mit diesen falschen Hilfen gibt es nur dort - löschen. Denn diese von Ihnen genannte Hilfe aus dem Screenshot gibt es nur dort. Da kommt der Anwender (Gott sei Dank) auch gar nicht hin, denn dann würde er die dort genannten Zubehörflächen bei einem NICHT-Wohngrundstück weglassen. Der Kellerraum, ein Trockenraum eines Vereins, Betriebs, einer Abstellhalle = jedes Gebäude das Nutzflächen ansetzen muss (weniger als 90% Wohnutzung in Bayern) gehört zur Nutzfläche. Sie brauchen nicht auf Baden-Württemberg eingehen. Da spielt das (fast) keine Rolle. Ich hatte im Beispiel Bayern angeführt.

    Leider ist auch die Hilfe bei den Gebäuden ohne Wohnflächen falsch. Aber solche Gebäude macht wohl meist ein Steuerberater (?!) . Der sollte das wissen.


    • Offizieller Beitrag

    es wäre schön, wenn Sie Ihr Beispiel, dass zur Wohnnutzung geht - denn Ihre Textziffer mit diesen falschen Hilfen gibt es nur dort - löschen.

    Nein, die gibt es ebenso bei bebauten Grundstücken ohne Wohnfläche Bayern etc.:


    Ich hatte im Beispiel Bayern angeführt.

    Ich ebenfalls.


    Leider ist auch die Hilfe bei den Gebäuden ohne Wohnflächen falsch. Aber solche Gebäude macht wohl meist ein Steuerberater (?!) . Der sollte das wissen.

    Dieses Beispiel ist falsch !!!! Wir befinden uns in der Maske Sonstige NICHT-Wohngebäude unter

    Dann solltest Du dem Support einen möglichen Fehler mittels Ticket melden und etwaige Threads insoweit auf dem Laufenden halten. So wie es alle Anwender beim Entdecken vermeintlicher Fehler machen sollten.


    Und Sie ?

    Dann sicherlich ebenso lange. Wobei ich mir ehrlicher Weise nicht sicher bin, wann ich mir überhaupt meinen ersten PC zusammengebaut habe.

  • ich habe auf einen geliehenen COMMODORE (C 64-Brotkasten) über Weihnachten 1984 mit BASIC eine EST-Berechnung (Honer-Schema ist mir in Erinnerung geblieben) und mir nach XT und AT´s , CGA, EGA und HERCULES Grafikkarte, rdir, del, copy xcopy usw. dann ganz stolz 1988 für knapp 2000 DM einen Laserdrucker gekauft. Da war auch die letzte Grundsteuerreform noch gar nicht lange abgeschlossen, da hat man bei der Hälfte 90qm Wohnfläche geschätzt, weil die nix abgegeben haben. Heute drückt man aufs Knöpfchen, und alle kriegen eine Mahnung, Zwangsgeldandrohung. Der verunsicherte Steuerbürger geht am Ende zum Steuerberater und der nimmt für 2 Zahlen (Grdst-Fläche und Wohnfläche) in Bayern auch noch 450 EUR. Und das lustige: Das Finanzamt hat in den allermeisten Fällen diese zwei Zahlen schon ! Und in drei Jahren machen wir das nochmal, weil das Flächenmodell (in Bayern) verfassungswidrig ist. Hierzu müsste es einen Hinweis vom Programm geben: nach Bescheiderhalt in Bayern unbedingt für alle die nicht in München und in Nürnberg/Erlangen wohnen - Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit einlegen. Denn außer diesen zwei Regionen, kommt bei den übrigen im Verhältnis nun viel zu viel Steuer raus !

    --

    spielt aber keine Rolle, dann Ihr Beispiel aus der Wohnnutzung (vgl. Tz. 2.2.) hier anzuführen ist falsch. Bei der über 90%igen Wohnnutzung ist das Beispiel mit den Ansätzen richtig. Das hier zu zitieren ist vom Aufbau her ein Fehler und bei den reinen Nichtwohngebäuden (war hier gefragt) ist diese Hilfe falsch. Wenn ich einen Fehler in meiner Anwendung feststelle rufe ich dort auch an. Ist aber nicht meine Anwendung. Ich rufe auch die Hilfen nur auf, wenn ich sie bräuchte-der Fall kam aber bisher nicht vor. Und wenn einer ein Lagergrundstück, Fabrik, Werkstatt macht, der lässt das (hoffentlich) vom Steuerberater machen. Der sollte das wissen. Aber die Erläuterungen anderer zu kritisieren, weil vielleicht irgendwo so was schon mal erläutert wurde, ist m.E. hier fehl am Platz. Sie können kritisieren, wenn was falsch ist. Ansonsten vergällen sie den USER, wenn Sie mitteilen "dann geh doch zu netto". Ich bin eigentlich nur so über das Forum geflogen habe weder die FAQs noch irgendwelche bereits gegebenen Anworten auswendig gelernt. Aber Ihnen scheints ja Spaß zu machen. Dann frohes Schaffen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat in den allermeisten Fällen diese zwei Zahlen schon ! Und in drei Jahren machen wir das nochmal, weil das Flächenmodell (in Bayern) verfassungswidrig ist.

    Dann wollen wir in der Aufregung beim Preiskarussell aber die Wertfortschreibungen nicht vergessen. ;)


    Wenn ich einen Fehler in meiner Anwendung feststelle rufe ich dort auch an. Ist aber nicht meine Anwendung.

    Es ist auch nicht meine Anwendung oder meine Software. :)