Landwirtschaftsfläche

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin ein wenig ratlos bezüglich eines Grundstücks, das ich erst vor 5 Jahren erworben habe.

    Es handelt sich um rund 5000 m2 in Hanglage, auf dem sich hauptsächlich Obstbäume und Gestrüpp befinden. Im oberen Teil befindet sich eine kleine Hütte. Das Grundstück wird niemals Bauerwartungsland, sondern ist eine Ausgleichsfläche am Rande eines kleinen Orts in Bayern. Ein Teil davon ist Landschaftsschutzgebiet. Es gibt weder Strom noch Wasser.

    Deklariert war das Grundstück bisher als landwirtschaftliche Fläche gemäß Notarvertrag und dem bisherigen Grundsteuerbescheid.

    Nun lese ich immer in den Anleitungen zur Grundsteuererklärung "Betrieb der Landwirtschaft". Ich nutze das Grundstück nicht gewerblich, habe aber auch gelesen, daß ungenutzte landwirtschaftliche Flurstücke (https://www.finanzamt.bayern.d…-_und_Forstwirtschaft.pdf - zu finden bei "was gehört zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) auch unter Grundsteuer A fallen.

    Da ich noch in Rheinland Pfalz ein kleines Grundstück habe mit ähnlicher Funktion, und mir mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung ein Datenblatt ausgehändigt wurde mit Ertragsmesszahl, habe ich in WISO Grundsteuer das Grundstück in Bayern, weswegen ich hier nachfrage, als landwirtschaftliche Fläche angelegt (Grundsteuer A). Die Ertragsmesszahlen habe ich hierzu auch erfragen können.


    Meine Fragen hierzu:

    - liege ich hier richtig mit meinen Recherchen? Fällt das Grundstück unter Grundsteuer A?

    - muß ich die Hütte (20m2) als Gebäude eintragen? Im Vordruck heißt es ausdrücklich, die m2 des Gebäudes müssen nur bei Nutzung 29 - 34 eingetragen werden (Weinerzeugung, Imkerei etc.). Für meine Zwecke lag 1 (landwirtschaftliche Nutzung) eigentlich am nächsten, da sonst aus der Liste nichts zutrifft.


    Ich bin verwirrt, da es mir einfach an Optionen fehlt, alles korrekt zu deklarieren.

    Wie seht Ihr das - mache ich einen Denkfehler, oder liege ich richtig, das Gelände mit Grundsteuererklärung A und ohne die Hütte auszufüllen?


    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Fragen hierzu:

    Also eine Steuerberatung, zu der die Fragestellung in diesem Fall gehört, können wir hier nun wirklich nicht machen und dürfen wir auch nicht machen.


    Deklariert war das Grundstück bisher als landwirtschaftliche Fläche gemäß Notarvertrag und dem bisherigen Grundsteuerbescheid.

    Damit wäre aus meiner Sicht alles beantwortet.

  • Also eine Steuerberatung, zu der die Fragestellung in diesem Fall gehört, können wir hier nun wirklich nicht machen und dürfen wir auch nicht machen.

    Sorry, dies war auch nicht mein Ansinnen, eine Steuerberatung zu bekommen. Ich hatte gehofft, in diesem Forum eine Antwort zu bekommen, da es hier sicher jemanden gibt, der dasselbe Thema vielleicht schon bearbeitet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, dies war auch nicht mein Ansinnen, eine Steuerberatung zu bekommen. Ich hatte gehofft, in diesem Forum eine Antwort zu bekommen, da es hier sicher jemanden gibt, der dasselbe Thema vielleicht schon bearbeitet hat.

    Es gibt Dinge, die lassen sich nicht einfach so verallgemeinern. Solche Sachverhalte gehören dazu.


    Und meine Antwort hast Du schon:

    Deklariert war das Grundstück bisher als landwirtschaftliche Fläche gemäß Notarvertrag und dem bisherigen Grundsteuerbescheid.

    Damit wäre aus meiner Sicht alles beantwortet.

  • Danke für die Antworten, miwe4 :thumbup: .

    Ich möchte abschließend, falls diese Thematik doch noch jemanden hier im Forum betrifft, der meine Ratlosigkeit teilt, meine Erkenntnisse aus dem Telefonat mit der Hotline des Freistaats Bayern mitteilen, das ich soeben geführt habe.

    Gemäß der Fachstelle dort werden kleinere Gartenhütten, die sich auf landwirtschaftlichen Flächen (Grünland) befinden und kleiner als 30m2 sind, nicht in Betracht gezogen. Sie können bei der Grundsteuererklärung A weggelassen werden. Lediglich größere Hallen müsste man dann über die "Hofstelle" deklarieren.

    Im Zweifelsfall einfach dort anrufen. Ich war jetzt zwar eine Stunde in der Leitung, bis ich mit der wirklich freundlichen und kompetenten Sachbearbeiterin verbunden war, aber nun kann ich meine Steuererklärung fertig machen :-).

    Vielleicht hilft diese Info ja dem Einen oder Anderen hier...

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte mich nur zur Fragestellung der landwirtschaftlichen Nutzung geäußert. Der Rest ergibt sich immer schon aus den Erläuterungen zu den Zeilen, die man mit Anklicken der Fragezeichen erhält. Nur bevor man an diese Stellen kommt, muss man erst einmal die Art der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit klären.