Hallo Ihr Lieben,
ich bin ein wenig ratlos bezüglich eines Grundstücks, das ich erst vor 5 Jahren erworben habe.
Es handelt sich um rund 5000 m2 in Hanglage, auf dem sich hauptsächlich Obstbäume und Gestrüpp befinden. Im oberen Teil befindet sich eine kleine Hütte. Das Grundstück wird niemals Bauerwartungsland, sondern ist eine Ausgleichsfläche am Rande eines kleinen Orts in Bayern. Ein Teil davon ist Landschaftsschutzgebiet. Es gibt weder Strom noch Wasser.
Deklariert war das Grundstück bisher als landwirtschaftliche Fläche gemäß Notarvertrag und dem bisherigen Grundsteuerbescheid.
Nun lese ich immer in den Anleitungen zur Grundsteuererklärung "Betrieb der Landwirtschaft". Ich nutze das Grundstück nicht gewerblich, habe aber auch gelesen, daß ungenutzte landwirtschaftliche Flurstücke (https://www.finanzamt.bayern.d…-_und_Forstwirtschaft.pdf - zu finden bei "was gehört zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) auch unter Grundsteuer A fallen.
Da ich noch in Rheinland Pfalz ein kleines Grundstück habe mit ähnlicher Funktion, und mir mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung ein Datenblatt ausgehändigt wurde mit Ertragsmesszahl, habe ich in WISO Grundsteuer das Grundstück in Bayern, weswegen ich hier nachfrage, als landwirtschaftliche Fläche angelegt (Grundsteuer A). Die Ertragsmesszahlen habe ich hierzu auch erfragen können.
Meine Fragen hierzu:
- liege ich hier richtig mit meinen Recherchen? Fällt das Grundstück unter Grundsteuer A?
- muß ich die Hütte (20m2) als Gebäude eintragen? Im Vordruck heißt es ausdrücklich, die m2 des Gebäudes müssen nur bei Nutzung 29 - 34 eingetragen werden (Weinerzeugung, Imkerei etc.). Für meine Zwecke lag 1 (landwirtschaftliche Nutzung) eigentlich am nächsten, da sonst aus der Liste nichts zutrifft.
Ich bin verwirrt, da es mir einfach an Optionen fehlt, alles korrekt zu deklarieren.
Wie seht Ihr das - mache ich einen Denkfehler, oder liege ich richtig, das Gelände mit Grundsteuererklärung A und ohne die Hütte auszufüllen?
Danke für Eure Hilfe!