Fließgewässer angeben

  • Hallo


    auf unseren zwei Grundstücken (Wohnbaufläche & Landwirtschaft) befinden sich, laut Grundsteuerportal, knapp 250m² Fließgewässer (Dorfbach).

    Wenn ich richtig informiert bin sind diese Steuerfrei.

    In der Feststellungserklärung habe ich aber bis jetzt keine Möglichkeit gefunden dies zu splitten bzw. anzugeben.

    Bin damit gerade etwas überfordert und hoffe es kann mir jemand einen Tipp gegeben.


    Danke schon mal

    Tina

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung, ob so etwas damit gemeint ist:



    Wie steht das denn in der letzten Einheitswerterklärung bzw. dem letzten Einheitswertbescheid drin? Kann vielleicht auch je nach Ländermodell variieren.

  • Bei 2.2. gibt es bei mir den Reiter "Befreiung" nicht.


    In der letzten Einheitswerterklärung (2013) ist nur die amtliche Fläche angegeben, was meines jetzigen Wissensstand eigentlich falsch ist. Also Wohnbaufläche und Fließgewässerfläche zusammengerechnet und auch keine Angaben zur Steuerbefreiung.


    Uns war bis dato auch nicht bewusst/ersichtlich das der "Dorfbach" zu unserem Grundstück gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltet Ihr das jetzt mal vorab klären. Ist ja jetzt Zeit bis 31.01.2023.


    Aber m.E. ist auch nicht jedes Gewässer wertmindernd. Manch einer sieht es sogar als werterhöhend an. Und deshalb gibt es da ja gewisse Voraussetzungen, die zu beachten sind.