Erfassung ETW (Teileigentum) : Pflicht zur Eingabe von Angaben zu Nichtwohngrundstücken ?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand helfen.


    Ich habe meine ETW als Teileigentum erfasst. Das Grundstück erstreckt sich über mehrere Flurstücke. Das Teileigentum wurde in jedem Flurstück mit dem entsprechenden Anteil

    (134/10000) erfasst.

    Bei 2.2 Grundstücke werde ich aufgefordert Angaben zu Nichtwohngrundstücken zu machen (?). Ohne Eingabe erhalte ich eine Fehlermeldung und kann die Bearbeitung nicht abschließen.

    Was mache ich falsch?


    Freundliche Grüße

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Was mache ich falsch?

    Das kann doch ohne Kenntnis Deiner Eingaben und ohne bereinigte Screenshots niemand beantworten. Im Zweifel an einer Stelle falsch geklickt.


    Vielleicht auch einmal die Forumssuche nach den oft behandelten Eigentumswohnungen (ETW) suchen lassen. ;)