Bei der Eingabe der Bezugsfertigkeit - z.B. 2022 - meldet die Software "Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 Bewertungsstichtag) gelegt.
Das angegebene Baujahr des Gebäudes muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen"
Es ist nun mal so, dass das Haus im März 2022 bezugsfertig war!
Gebe ich bei Bezugsfertigkeit 2021 ein - gibt die Software keine Fehlermeldung - wer weiß Rat?