Bezugsfertigkeit im Jahr 2022

  • Bei der Eingabe der Bezugsfertigkeit - z.B. 2022 - meldet die Software "Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 Bewertungsstichtag) gelegt.

    Das angegebene Baujahr des Gebäudes muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen"


    Es ist nun mal so, dass das Haus im März 2022 bezugsfertig war!


    Gebe ich bei Bezugsfertigkeit 2021 ein - gibt die Software keine Fehlermeldung - wer weiß Rat?

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet, dass eine Grundsteuererklärung für Häuser ab dem 01.01.2022 entfällt ?

    Nein, das bedeutet, dass es zum 01.01.2022 noch ein unbebautes Grundstück war und entsprechend zu bewerten ist. Auf den 01.01.2023 folgt dann, nach neuerlicher Erklärung, eine Wert- und Artfortschreibung.


    Genau das haben wir aber schon etliche Male erläutert und ist sicherlich auch über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Bezugsfertigkeit“ zu „Bezugsfertigkeit im Jahr 2022“ geändert.