1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück

  • Hallo an alle,


    folgender Sachverhalt:

    1 Grundstück 1064 qm - wir (mein Mann und ich) besitzen davon 1/2 Miteigentumsanteil (ist ideell geteilt also keine Vermessung/Zaun o.ä.), haben ein eigenes Grundbuchblatt, die andere Hälfte gehört meinen Eltern (1/2 Miteigentumsanteil, eigenes Grundbuchblatt - gleiche Gegebenheiten wie wir)! Auf dem Grundstück stehen zwei Einfamilienhäuser (unseres und das meiner Eltern) mit eigenen Hausnummern: 1 und 1a!

    Aufgrund dessen habe ich bei den Angaben zum Grundvermögen gemäß Grundbuch (Flurstücke und Gemarkungen) folgendes erfasst: anteilige Fläche 1/2


    Habe dann bei Eigentumsverhältnissen: Ehegatten/Ehepartner eingetragen und uns beide eingetragen.

    Jeder von uns (mein Mann und ich) ist lt. Grundbuchblatt 1/2 Eigentümer (an der Hälfte vom Grundstück - das Grundstück ist nur ideell geteilt - wie oben beschrieben).


    Soweit so gut...


    nun bekomme ich natürlich bei Angaben zu Grund und Boden folgenden Hinweis: statt 1064 qm soll hier 532 qm eingetragen werden!

    Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das wäre schon in Ordnung, da ja die andere Hälfte ideell meiner Mutter (Vater verstorben - gleiche Einträge im Grundbuch wie bei uns - wie oben beschrieben) gehört.


    JETZT das große ABER: bei der letzten Feststellung vom Jahr 2000 wurde mir das gesamte Grundstück mit 1064 qm zugrunde gelegt und meinen Eltern auch?


    Habe ich nun einen Fehler gemacht, weil ich bei Angaben zum Grundvermögen gemäß Grundbuch (Flurstücke und Gemarkungen) 1/2 eingetragen habe oder liegt der Fehler im Jahr 2000? Ich wäre über eine Hilfestellung sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    ... nun bekomme ich natürlich bei Angaben zu Grund und Boden folgenden Hinweis: statt 1064 qm soll hier 532 qm eingetragen werden!

    Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das wäre schon in Ordnung, da ja die andere Hälfte ideell meiner Mutter (Vater verstorben - gleiche Einträge im Grundbuch wie bei uns - wie oben beschrieben) gehört.


    JETZT das große ABER: bei der letzten Feststellung vom Jahr 2000 wurde mir das gesamte Grundstück mit 1064 qm zugrunde gelegt und meinen Eltern auch?

    Habe ich nun einen Fehler gemacht, weil ich bei Angaben zum Grundvermögen gemäß Grundbuch (Flurstücke und Gemarkungen) 1/2 eingetragen habe oder liegt der Fehler im Jahr 2000?

    Bevor Du irgend etwas weiter machst, solltest Du das erst einmal mit dem FA klären. Eines von beiden kann ja nur stimmen. Zudem kann ja auch durch den Erbfall ggf. schon eine Änderung erforderlich und unterblieben sein.


    Also FA anrufen und klären und dann netter Weise hier aufklären. Das ist einer der Gründe, warum man nicht mit jeder Erklärung bis kurz vor Fristende warten sollte.

  • Also FA anrufen und klären und dann netter Weise hier aufklären. Das ist einer der Gründe, warum man nicht mit jeder Erklärung bis kurz vor Fristende warten sollte.

    Fristende ist momentan Ende Oktober - und ich hatte hier evtl. auf Erfahrungswerte gehofft, da vielleicht jemand ein ähnliches Problem hat.

    Die Daten sind ja angegeben. Es geht mir lediglich darum, ob der Eintrag an der richtigen Stelle ist?


    Ob hier ein Fehler in der Vergangenheit liegt, kann ich natürlich nur über das FA klären und bin ich auch schon dran.

    Hier gibt es keinen Erbfall, der mich betreffen würde (bitte richtig lesen).


    Aber trotzdem vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Fristende ist momentan Ende Oktober - und ich hatte hier evtl. auf Erfahrungswerte gehofft, da vielleicht jemand ein ähnliches Problem hat.

    So lange ist es bei Klärungsbedarf mit Sonderfällen nun auch nicht wirklich mehr hin.


    Die Daten sind ja angegeben. Es geht mir lediglich darum, ob der Eintrag an der richtigen Stelle ist?

    Eine andere Alternative gibt es ja gar nicht. Es ist ja eine Frage des Sachverhalts.


    Hier gibt es keinen Erbfall, der mich betreffen würde (bitte richtig lesen).

    Es geht ja insoweit nicht nur um Dich und Deinen Mann, sondern:

    die andere Hälfte gehört meinen Eltern (1/2 Miteigentumsanteil, eigenes Grundbuchblatt - gleiche Gegebenheiten wie wir)

    die andere Hälfte ideell meiner Mutter (Vater verstorben - gleiche Einträge im Grundbuch wie bei uns - wie oben beschrieben)

    Und ideell gehört niemandem etwas. Maßgeblich ist das Grundbuch. Und das wäre zu ändern. Und nach dem Grundbuch richtet sich das FA, welches nämlich aufgrund der geänderten Eigentumsverhältnisse eine Zurechnungsfortschreibung durchzuführen hat.


    Ob hier ein Fehler in der Vergangenheit liegt, kann ich natürlich nur über das FA klären und bin ich auch schon dran.

    Wie schon gesagt, die richten sich nach dem Grundbuch. Und etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind eben wichtig.