Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Und zwar bin ich aktuell bei der Erstellung unserer Steuererklärung für das Jahr 2021. Meine Frau hat in dem Jahr über ihren Arbeitgeber eine Fortbildung zur Pflegedienstleitung "gefördert" bekommen. Anfang 2022 hat sie jedoch ihren Arbeitgeber gewechselt und musste die Gebühren für den Studiengang bezahlen. Sie erhielt hierüber eine Rechnung ihres alten Arbeitgebers über die kompletten Kosten (ca. 4.000 €). Meine Frage ist jetzt, ob der tatsächliche Zeitpunkt der Überweisung (also 2022) maßgeblich ist, oder ob ich die Kosten trotzdem in das alte Jahr 2021 eintragen kann. Vielleicht kann mir jemand hierfür eine Antwort zukommen lassen. Vielen Dank schon mal!
Viele Grüße
Elmar