Heizkostenabrechnung ohne Heizkostenverteiler noch möglich?

  • Hallo, ich habe folgende Frage:

    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus welches in Wohnungseigentum vor Jahren umgewandelt wurde. EIn Wohnungseigentum gehört meiner Mutter, welche nun seit ein paar Monaten im Pflegeheim wohnt. Um dies zu finanzieren müsste ich die Wohnung vermieten. Das Haus hat eine zentrale Ölheizung. Heizkostenverteiler sind nicht vorhanden. Die Abrechnung Öl erfolgte immer je zu Hälfte. Wenn ich die Wohnung jetzt vermiete, muss ich Heizkostenverteiler anbringen? Wenn ja, welche Firma ist da zu empfehlen? Kann ich die Abrechnung selber machen?

    Danke für Informationen!

  • Wenn ich die Wohnung jetzt vermiete, muss ich Heizkostenverteiler anbringen?

    Macht Sinn wie z.B.

    Heizkostenverteiler 10 x Kundo 202S ±Plombe ±Montageplatte Qundis Siemens ±Alu | eBay
    Entdecken Sie Heizkostenverteiler 10 x Kundo 202S ±Plombe ±Montageplatte Qundis Siemens ±Alu in der großen Auswahl bei eBay. Kostenlose Lieferung für viele…
    www.ebay.de

    Kann ich die Abrechnung selber machen

    Ja, geht mit WISO-Vermieter sehr einfach.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Das Haus hat eine zentrale Ölheizung. Heizkostenverteiler sind nicht vorhanden.

    Generell gilt, wenn der Eigentümer im Haus wohnt und nicht mehr als 2 Wohneinheiten vorhanden sind, hast du eine reduzierte Pflichterfüllung. Generell ist es natürlich besser, wenn z. B. HKVs eingebaut sind, musst du aber nicht haben. Dann würde nach Heizfläche (die kann anders sein als die Wohnfläche) abgerechnet. Das ist gesetzlich erlaubt.

    Kann ich die Abrechnung selber machen?

    Na klar, mit dem Vermieter geht das ebenfalls.


    Die Abrechnung Öl erfolgte immer je zu Hälfte.

    Da wird es etwas komplizierter, denn bei Heizöl musst du genau nachweisen, welche Restmenge zum Abrechnungsbeginn vorhanden war. Ich möchte es dir an einem Beispiel aufzeigen, was am Anfang einer Abrechnung zu beachten ist, im Folgejahr errechnet dies da Programm. Wobei ich erwähnen muss, ich arbeite mit dem Hausverwalter, da wird es so gemacht, gehe aber auch davon aus, dass das der Vermieter ebenfalls kann.


    Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.21 als Beispiel.


    Hier musst du den Heizölstand zum 31.12.20 eingeben. Da das die Erstabrechnung ist, musst du den ermittelten Verbrauch mit den Literkosten der letzten Tankung in 2020 multiplizieren, damit du zu der Heizölmenge auch deren Wert angeben kannst. Wie gesagt, das erfolgt bei der ersten Abrechnung so.

    Davon ausgehend, dass du im laufenden Abrechnungsjahr einmal nachtankst, gibst du die Kosten und Literangabe ins Programm ein.

    Am Ende bzw. zum 31.12.21 (das Datum musst du nehmen, auch wenn du erst am 5.1.22 abgelesen hättest) gibst du erneut den Endstand ein. Dann berechnet das Programm die tatsächliche Verbrauchsmenge und diese Kosten werden dann nach HKV oder Heizfläche umgelegt.


    Einfach die Hälfte ist nicht erlaubt, das kann man unter Angehörigen machen, wo keine Abrechnung erfolgen muss. Sobald ein Mieter drin wohnt, geht das nur noch laut der Heizkostenverordnung, da solltest du dich mal schlau machen.


    Drücke dir die Daumen!

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Müssen denn dann in beiden Wohnungen Heizkostenverteiler eingebaut werden oder ist es ausreichend, nur bei der Wohnung meiner Mutter? Wer baut diese Heizkostenverteiler ein? Nur diese Abrechnungsfirmen? Habe bei unserem Heizungsbauer nachgefragt, die machen das nicht. Wenn ich aber so eine Abrechnungsfirma beauftrage, wollen die doch bestimmt auch die Abrechnung machen oder? Hat jemand Erfahrung mit heizware.de?

    Sorry für die vielen Fragen!

  • Hat jemand Erfahrung mit heizware.de?

    Ich habe bisher gute Erfahrung gemacht, da einige Projekte von denen umgerüstet wurde. Damit du die HKV auch umlegen kannst, müssen diese gemietet werden. Beim Kauf entfällt die Möglichkeit die Kosten in die Heizkosten weiter zu berechnen.


    Letzte Woche habe ich mit dem Geschäftsführer gesprochen, die haben im Moment sehr lange Vorlaufzeiten. Ich würde dan deiner Stelle daher so vorgehen, dass du die Anzahl der Heizkörper, die mit den HKV ausgestattet werden müssen als Summe zählst.

    Dann kannst du über deren Homepage ein Angebot anfordern, gibst die Summe der Heizkörper an UND, dass du die mieten willst.


    Es wird aber auf keinen Fall mehr in diesem Jahr möglich sein, dass du die eingebaut bekommst. Das ist auch nicht schlimm. Sollten die irgenwann nächstes Jahr eingebaut werden, kannst du zwei Heizkostenabrechnungen erstellen, einmal ohne HKV und mit der Umlageart Heizfläche. Wenn dann die Geräte angebaut sind, ab diesem Zeitpunkt den restlichen Abrechnungszeitraum.


    Das ist alles gesetzlich möglich.

  • bis diese eingebaut werden, die Wohnung bereits vermieten und nach Heizfläche vorläufig abrechnen?

    Natürlich kannst du das jetzt machen, solltest nur im Mietvertrag das unbedingt angeben, dass nach Einbau der HKV danach laut Verbrauch abgerechnet wird. Dann hast du alles angegeben!