Arbeiten im Ausland nach DBA - Angaben zum Arbeitslohn

  • Hallo zusammen,


    meine Frau ist im September 2021 eine Stelle in Salzburg angetreten, unser Wohnsitz ist in D außerhalb der Grenzzone. Meine Frau zahlte in Österreich Steuer, der Lohn ist nach meinem Verständnis in D nach DBA nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

    Wenn ich nun Angaben zum Arbeitslohn in Österreich in Wiso Steuer mache, beginnen Rechenspiele, die ich schwer nachvollziehen kann.


    Konkret: Meine Frau hat zunächst zwischen JAN und SEP bei einem Arbeitgeber in D ca. 20.5 K verdient, anschliessend zwischen. OKT und DEZ ca. 8.5K bei einem Arbeitgeber in Ö. Ich gebe die 8.5K an als "Arbeitslohn ohne deutschen Lohnsteuerabzug". Nach meinem Verständnis müssten die 20.5K in D besteuert werden, und die 8K in Ö.

    Stattdessen muss ich Angaben zu den Arbeitstagen im In- und Ausland zu machen, und die Software ermittelt einen "nach DBA steuerfreien Lohn" von 13.5K, und einen steuerpflichtigen Lohn von 15.5K, allem Anschein nach ausschliesslich basierend auf dem prozentualen Anteil der Tage im Ausland. Das ergibt für mich irgendwie wenig Sinn.


    Soll ich das so "laufen lassen", oder habe ich irgendwo die Möglichkeit übersehen zu sagen, was wohin gehört?

    Und zweite Frage - was hat es mit der "Zeile 6 Anlage N" auf sich, in dem die Angaben "zum verbleibenden Arbeitslohn in D" zu machen sind? Wo finde ich diese Zeile in der Buhl-Software und was habe ich dort auszufüllen?

    Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.
    Il.




    • Offizieller Beitrag

    Soll ich das so "laufen lassen", oder habe ich irgendwo die Möglichkeit übersehen zu sagen, was wohin gehört?

    Man lässt nicht einfach etwas laufen. Aber man sollte für potentielle Helfer zumindest erwähnen, welche Softwareversion man nutzt. Ich habe jetzt mal verschoben. ;)


    Und zweite Frage - was hat es mit der "Zeile 6 Anlage N" auf sich, in dem die Angaben "zum verbleibenden Arbeitslohn in D" zu machen sind? Wo finde ich diese Zeile in der Buhl-Software und was habe ich dort auszufüllen?

    Das mit dem Themen nicht mischen hast Du ja selber erledigt: Was enstpricht "Zeile 6 Anlage N"? Wo kann ich den entsprechenden Eintrag vornehmen?

  • Hi miwe4, bin offen gesagt etwas durcheinander nach all den Verschiebungen. Ich sehe hier deine Antwort, aber nicht mehr meinen ursprünglichen Beitrag. Und wenn ich meinen Beitrag öffne, dann sehe ich diese Antwort nicht... Und wenn ich über Benachrichtigungen zu meinem Beitrag navigiere, erscheint er unter einem Thema von einem anderen Nutzer, das nichts mit meinem Beitrag zu tun hat. Ist hier beim Schieben vielleicht etwas versehentlich schief gelaufen? Siehe Screenshot.

    • Offizieller Beitrag

    Ist hier beim Schieben vielleicht etwas versehentlich schief gelaufen?

    In der Tat. Sollte so wieder passen. ;)

  • Zu deiner Frage: die Softwareversion ist WISO-Steuer Mac 2022, aber meine Frage bezieht sich m.E. nur sehr bedingt auf die Bedienung - sie hat eher etwas mit DBA und ausländischem Steuerrecht zu tun. Das Formular N-AUS gibt hier eine Formell vor, und die Software rechnet vermutlich auch nach der Formell. Ich bin nur nicht sicher, ob die Formel im beschriebenen Fall genau so anzuwenden wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm macht das, was Du ihm mit Deinen Angaben vorgibst. Steuerpflichtiger inländischer Arbeitslohn ist mit den Einkünften bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Etwaige im Ausland erzielte und nach DBA dort steuerpflichtige Einkünfte unterliegen in D dann lediglich dem Progressionsvorbehalt.

  • miwe4 So wie ich das verstehe, hat die Aufteilung in einen "nach DBA in D steuerfreien" und in D zu versteuernden Lohn erst einmal nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun.

    Was mich wundert, ist, dass es eigentlich klar ist, welcher Teil des Lohns in D und welcher in AT erwirtschaftet wurde, die Aufteilung jedoch aufgrund der Verteilung der Tage ganz anders erfolgt. Also konkret in meinem Beispiel - meine Frau hat in D ca. 20K verdient und in Österreich ca. 8K, und das Programm sagt, in D müssen 15K versteuert werden, und in Österreich 13K. Das finde ich seltsam, aber vielleicht ist das steuerrechtlich auch so korrekt, ich weiss es nicht.

  • Hier des Rätsels Lösung, falls jemand auf dasselbe Problem stösst.


    Der Arbeitslohn ist auf die Zeilen "direkt zuzuordnender Arbeitslohn in D" und "direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland" aufzuteilen.


    Wenn sich der gesamte Lohn auf diese beiden Zeilen aufteilt, sodass der verbleibende Arbeitslohn 0 ist, dann muss auch keine Aufteilung nach Tagen vorgenommen werden, die entsprechenden Felder werden nicht mehr angezeigt.


    Das Hilfsfeld hat mich hier leider unnötig verwirrt, da sich die Beispiele auf eine ganz andere Konstellation beziehen.