Aufwandsentschädigung für Masterarbeit

  • Von einem Unternehmen und ich habe mich nirgendwo als Freiberufler bzw. ein Gewerbe angemeldet.


    Danke schon mal

    Entweder als Selbständiger oder angestellt - etwas anderes gibt es hier eigentlich nicht. Und wenn angestellt, ist das Lohn und es sollte eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen. Selbständig musst du prüfen, ob freiberuflich (Katalog in § 18 EStG prüfen), sonst gewerblich. Da mehrere Zahlungen sehe ich eigentlich "Sonstige" im Moment ohne nähere Infos nicht. Selbständig ist unabhängig davon, ob man dies vorher anmeldet. Aber miwe4 hat Recht - in deinem Vertrag musst du fündig werden.

  • Ja, da steht was. Kann damit aber leider nicht viel anfangen:


    "Die xy AG wird die gesetzliche Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zugänglich vergüten, wenn Sie eine Bestätigung des Finanzamts über die Ihnen zugeteilte Umsatzsteuernummer oder Umsatzsteuer-ID vorliegen und Sie die auf die Nettovergütung entfallende Umsatzsteuer gesondert mittels dem von der xy AG zur Verfügung gestellten Rechnungsformular monatlich nach dem Leistungserbringung abrechnen.


    Vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie die erstattete Umsatzsteuer an das für Sie zuständige Finanzamt im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen abzuführen haben. Sollte der xy AG der Vorsgteuerabzug durch das zuständige Finanzamt verweigert werden, weil Sie als leistender Unternehmen die in Rechnung gestellt Umsatzsteuer nicht abgeführt haben, sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer und den ggf. nach § 233a AO entstandenen Zins binnen zwei Wochen an die xy AG nach Geltendmachung des Anspruch durch die xy AG zurückzuzahlen-


    Die Versteuerung sämtlicher von der xy AG an Sie zu leistenden Zahlungen obliegt Ihnen."


    Also ich würde daraus lesen, dass ich selbständiger bin. Ich habe bloß auch mal gehört, dass man im Rahmen der Kleinunternehmen Regelung 25.000 steuerfrei verdienen kann?


    Besten Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Die Versteuerung sämtlicher von der xy AG an Sie zu leistenden Zahlungen obliegt Ihnen."

    Und mit dem restliche Text zusammen zweifelsfrei Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG.


    Die xy AG wird die gesetzliche Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zugänglich vergüten, wenn Sie eine Bestätigung des Finanzamts über die Ihnen zugeteilte Umsatzsteuernummer oder Umsatzsteuer-ID vorliegen und Sie die auf die Nettovergütung entfallende Umsatzsteuer gesondert mittels dem von der xy AG zur Verfügung gestellten Rechnungsformular monatlich nach dem Leistungserbringung abrechnen.

    Zudem lässt der Hinweis bezgl. der USt zumindest vermuten, dass im Rahmen einer Gutschrift möglicherweise auch USt gesondert ausgewiesen ist und entsprechend über eine USt-Erklärung an das FA abzuführen wäre. Ansonsten musst Du schauen, was Du ggf. wie in Rechnung gestellt hast. Das können wir nicht wissen.


    Ich habe bloß auch mal gehört, dass man im Rahmen der Kleinunternehmen Regelung 25.000 steuerfrei verdienen kann?

    Eine mögliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG hat rein gar nichts mit dem EStG zu tun. Das sind zwei Steuerarten mit jeweils eigenen Gesetzen. Ggf. greift dann auch der § 14c UStG.


    Du solltest ggf. dringend steuerlichen Rat bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen, den gerade bei evtl. nicht abgeführter USt versteht das FA keinerlei Spaß.

  • Ok, schade.

    Sprich das Einkommen muss ich als Einkommen aus selbständiger Arbeit angeben und dementsprechend Einkommenssteuer darauf bezahlen.

    Zusätzlich muss ich mich noch um die Umsatzsteuer kümmern.

    Richtig?

    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich muss ich mich noch um die Umsatzsteuer kümmern.

    Richtig?

    Kann sein, muss nicht sein. Das können wir nicht wissen. Das musst Du selber prüfen, denn nur Du kennst die vorliegenden Rechnungen/Gutschriften.