Steuererklärung 2018 gemeinsam gemacht, hypothetischer Teil letztes Jahr von meiner Frau zurück bekommen

  • Hallo,


    meine alte Firma hat fuer mich und meiner Frau die Steuererklärung 2018 zusammen gemacht. Ich war in Spanien eingestellt aber ich war laenger als 183 Tage in Deutschland, deswegen musste ich das hier auch machen. Ich schon hier in Deutschland verheiratet un die Firma entscheidet sich um das zusammen zu machen (fuer uns beide). Die extra-kosten von der Steuererklaerung in Deutschland hat auch die firma bezahlt. Das Problem jetzt ist das letztes Jahr, sie haben mich ueberwiesen das Teil von meiner Frau, als sie das allein gemacht haette -und das man sollte bescheid geben an den Finanzamt. Ich finde nicht wie ich das eintragen kann, oder ob dieses Geld schon versteuert war (wenn ja, warum sollte ich bescheid geben!?). Wenn nicht, ist das hier: Andere Einnahmen -> Ausländische Einkünfte -> Ausländische Steuern -> zeile 6 bis 12 ?


    Vielen Dank

  • Ganz verstehe ich deine Frage nicht.

    Deine Firma hat Kosten erstattet oder die auf dich entfallende Einkommensteuer in Deutschland? Letzteres wäre ja dann eine Art Vorauszahlung bzw. Erstattung der Einkommensteuer, die sich nur bei der Festsetzung der Steuer in Deutschland auswirken darf - es ist weder eine Einnahme noch eine Ausgabe, da die Einkommensteuer eine private Angelegenheit ist.


    Ich würde hier aber einen Lohnsteuerhilfeverein (oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe) befragen, denn hier sind wegen der EU-Regelungen sicher noch einiges andere zu beachten.

  • Danke fuer deine Antwort. Tja, es ist kompliziert... Ich versuche es wieder:


    Mein Unternehmen hat den deutschen Steuerbescheid für das Jahr 2018 erstellt, um den Teil meiner Steuerpflicht zu ermitteln, der sich auf die Einkünfte und privaten Einkünfte meines Ehepartners in Deutschland bezieht. Letztes Jahr habe ich eine Rückerstattung von der Firma erhalten.

    In dem Schreiben heißt es, „eine solche Zahlung ist grundsätzlich im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich zu berücksichtigen“.


    Es ist mir nicht klar wie ich das machen kann. Aber vielen dank auf jeden fall.

  • Das heißt, deine Firma in Spanien hat dir das quasi als zusätzliches Gehalt gezahlt. Dann müsste es in der Tat im Jahr der Zahlung zu den Einnahmen in Spanien addiert werden - m. E. ist es kein deutsches "Gehalt". Aber hier solltest du steuerlichen Rat einholen (Lohnsteuerhilfeverein).

  • Meine alte Firma hat am ende reagiert... nicht ganz klar, weil fuer 2017/2018 sollte ich nichts machen, aber von 2015/2016 (wo ich dieses Jahr auch was erhalten hab) dann Ja, zeile 21 anlage N, und das ist Arbeitnehmer -> Besonderheiten -> Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug (Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug) . Falls jemand das auch sucht.


    Zur Sicherheit habe ich das jetzt schon eingegeben.


    Vielen Dank an alle!