Notarkosten wo eintragen

  • Hallo

    ich bin neu im Forum und habe gleich ein Frage:

    Habe 2021 meine Frau mit Überlassungsvertag die Hälfte an meinem Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) überlassen. 2 WE sind vemietet 1 WE nutzen wird selbst. Wo kann ich die Anteiligen Kosten für Notar und Grundbuch eintragen.

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.


    mfg

    Auer

  • Hi Auer , ich kann zwar nur für steuer:web sprechen, aber ich vermute im Steuer-Sparbuch ist es ähnlich.


    Die Notarkosten (Kaufvertrag), sowie die Grundbuchkosten (Vormerkung, finale Eintragung des Eigentümers, ...) zählen zu den Anschaffungsnebenkosten. Der Punkt ist bei mir unter <Objekt> -> "Abschreibung (linear / degressiv)" -> Anschaffungsnebenkosten". Neben Notar und Grundbuch kannst Du auch die Grunderwerbsteuer dort erfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Habe 2021 meine Frau mit Überlassungsvertag die Hälfte an meinem Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) überlassen. 2 WE sind vemietet 1 WE nutzen wird selbst.

    Für Dich sind die Kosten aus dem Schenkungsvertrag (Regelung privater Vermögensverhältnisse) doch nicht abziehbare Kosten der privaten Vermögensebene i.S.d. § 12 Nr. 1 EStG. ?(