Wechsel auf Einzelwertmethode in Einkommenssteuer-Erklärung bei überwiegend privater Nutzung des Firmenwagens möglich ?

  • Hallo,


    hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen, mit Steuerberatern ist es aktuell ja echt schwierig:


    Wenn einem als Angestellten ein Firmenwagen für betriebliche Belange sowie zur privaten Nutzung überlassen wurde und dieser pauschal nach 1% Methode (inkl. 0,03% pro km zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) versteuert wird, kann man im Rahmen der Steuererklärung ja normalerweise auf die Einzelwertmethode wechseln (0,002% je km und tatsächlicher Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte pro Monat).


    Wie sieht das aber aus, wenn das Fahrzeug wegen Corona überwiegend privat genutzt wird (Kundentermine nur online und überwiegend Home Office), d.h. die betriebliche Nutzung weit unter 50%, vielleicht sogar unter 10% liegt?


    Kann dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung immer noch auf Einzelwertmethode gewechselt werden (das manche Finanzämter zum Nachweis der tatsächlichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte ein Fahrtenbuch verlangen ist mir bekannt) ?


    Danke & Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen, mit Steuerberatern ist es aktuell ja echt schwierig:

    Und Steuerberatung dürfen wir hier im Anwenderforum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht machen.


    Was sagt denn die erweiterte Forumssuche dazu? Und nicht zu vergessen die rechtsseitigen Erläuterungen der Buhl Steuersoftware, sofern Du diese nutzt, bzw. die anzuklickenden Fragezeichen. ;)


    das manche Finanzämter zum Nachweis der tatsächlichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte ein Fahrtenbuch verlangen ist mir bekannt

    Manche? Das sollten ggf. alle machen.

  • Zitat von miwe4

    Und Steuerberatung dürfen wir hier im Anwenderforum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht machen

    Ok, es geht mir auch gar nicht um meinen konkreten Fall sondern nur um die Frage, ob das grundsätzlich möglich ist oder von vornerein ausgeschlossen ist...


    Wenn ich nach Einzelwertmethode suche finde ich ausschließlich meinen Beitrag.



    Manche? Das sollten ggf. alle machen.

    Soweit mir bekannt tun sie das nicht bzw. anders gesagt: Nirgends ist festgelegt, dass man zum Nachweis der tatsächlichen Fahrten zum Betrieb bei der Einzelwertmethode ein Fahrtenbuch führen muss. Ist jedenfalls mein Kenntnisstand aber für meine Frage an sich auch irrelevant. :)