Hallo,
hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen, mit Steuerberatern ist es aktuell ja echt schwierig:
Wenn einem als Angestellten ein Firmenwagen für betriebliche Belange sowie zur privaten Nutzung überlassen wurde und dieser pauschal nach 1% Methode (inkl. 0,03% pro km zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) versteuert wird, kann man im Rahmen der Steuererklärung ja normalerweise auf die Einzelwertmethode wechseln (0,002% je km und tatsächlicher Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte pro Monat).
Wie sieht das aber aus, wenn das Fahrzeug wegen Corona überwiegend privat genutzt wird (Kundentermine nur online und überwiegend Home Office), d.h. die betriebliche Nutzung weit unter 50%, vielleicht sogar unter 10% liegt?
Kann dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung immer noch auf Einzelwertmethode gewechselt werden (das manche Finanzämter zum Nachweis der tatsächlichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte ein Fahrtenbuch verlangen ist mir bekannt) ?
Danke & Viele Grüße