Private Rentenversicherung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eben die Ausgaben für die private Rentenversicherung unter Altersvorsorge Versicherungen eingetragen. Diese besteht schon vor 2005, mit Wahlrecht auf Kapitalauszahlung. Was mich wundert, wieso verändert es beim Betrag der Erstattung nichts, obwohl ich weiß (durch ausprobieren an anderer Stelle), dass eine höhere Erstattung möglich wäre.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eben die Ausgaben für die private Rentenversicherung unter Altersvorsorge Versicherungen eingetragen. Diese besteht schon vor 2005, mit Wahlrecht auf Kapitalauszahlung.

    Und um welche Softwareversion geht es?


    Was mich wundert, wieso verändert es beim Betrag der Erstattung nichts, obwohl ich weiß (durch ausprobieren an anderer Stelle), dass eine höhere Erstattung möglich wäre.

    § 10 Absatz 4a EStG ?

    Ab 2020 keine Vergleichsberechnung mehr altes Recht <-> neues Recht, da die Übergangsregelung abgelaufen ist. Es gilt nur noch neues Recht.

  • Hallo Miwe,

    erstmal vielen Dank für Dein Nachfragen :)

    Und um welche Softwareversion geht es?

    Buhl / WISO Steuer für die Steuerklärung 2021 Ich hoffe Du meinst das mit Version? Wenn nicht, dann sage mir bitte wo ich die in der Webanwendung auslesen kann. Ich finde keine Angaben zu einer Version.



    § 10 Absatz 4a EStG ?

    Ab 2020 keine Vergleichsberechnung mehr altes Recht <-> neues Recht, da die Übergangsregelung abgelaufen ist. Es gilt nur noch neues Recht.

    Ich habe versucht den Absatz zu verstehen, was mir leider misslingt. Aber da die in diesem Absatz enthaltene Tabelle mit dem Vorwegabzug nur bis 2019 geht, verstehe ich das so, wie Du auch schreibst, dass "nur noch neues Recht gibt"

    Und neues Recht heißt dann wohl, dass die private Rentenversicherung keine Steuervorteile ergibt, also auch wenn es ein Aufwand für den spätere Versorgung sein soll?


    Viele Grüße