Dividenden eingeben

  • Hallo,


    habe Probleme bei der Dividenden-Eingabe ins Sparbuch. Sitze gerade noch an der Fertigstellung der 2001.


    1. Wie gebe ich Dividenden gemäß §30 Abs. 2 Nr. 1 KSTG EK01 ein? (Jemand sagte mir, die müßte ich gar nicht eingeben, stimmt das?)Das Programm weigert sich, das nicht auf die Zinserträge anzurechnen.
    2. Gleiches Problem mit Dividenden nach §30 Abs. 2 Nr.4 KSTG?
    3. Anlage AUS: Was mache ich mit Anfang 2001 erhaltenen Dividenden (betrifft USA), die laut Bescheinigung noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen? Kann ich im Programm nicht eingeben.


    4. Vielleicht weiß auch noch jemand Rat zu einem Problem der Verlustverrechnung: Hatte 1999 Spekulationsverluste (für die ich durch zu spätes Einreichen der Steuererklärung keinen Feststellungsbescheid habe), 2000 aber erhebliche Gewinne. Wie kann ich die verrechnen? 2001 waren es wieder Verluste, möchte ich aber lieber in die Zukunft vortragen, da es hier wieder Gewinne gibt.


    Vielen Dank für schnelle Hilfe!

  • Hallo sputnik,


    Dividende - hier handelt es sich um eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre. In der Regel geschieht dies einmal im Jahr. Die Höhe ist sehr unterschiedlich: Bei Zukunftsbranchen und am Neuen Markt kann sie klein ausfallen, meistens schütten diese stark wachsenden Unternehmen überhaupt keine Dividenden aus. Der Vergleich von Dividendenzahlungen verschiedener Unternehmen wird durch eine Kennzahl namens Dividendenrendite vereinfacht. Diese ergibt sich aus der Summe von Dividende und Steuergutschrift dividiert durch den Kaufpreis. Multipliziert mit dem Faktor Hundert ergibt sich so die Dividendenrendite in Prozent.


    Auf Dividenden muß Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Sie beträgt zur Zeit 25%. Diese Quellensteuer genannte Zahlung wird von Ihrer Depotbank abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Da schon die Aktiengesellschaft die Dividende versteuern mußte, erhalten Sie eine Steuergutschrift. Über die endgültig zu leistende Steuerschuld entscheidet Ihr Steuersatz und Freibetrag.


    Allerdings müssen die Banken ab 2002 die Kapitalerlöse ihrer Kunden nach Zinsen und Dividenden aufschlüsseln. Grund dafür ist der Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren. Danach muß jeder Aktionär nur noch die Hälfte seiner Dividende versteuern.
    Da das Halbeinkünfteverfahren nicht für Zinsen gilt, müssen beide Posten zur Ermittlung der Freibetragsgrenze getrennt ausgewiesen werden.


    Zu 1. und 2.Frage:
    Bitte unbedingt lesen!
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fool.de/finanzen/steuerreform/steuerreform02.htm">http://www.fool.de/finanzen/steuerrefor ... form02.htm</a><!-- m -->


    Wenn Sie alles unter dem Link gelesen haben, tragen Sie Ihre erhaltenen Dividenden im WISO Sparbuch unter H -> 6 ein.


    Im Jahr 2001 gab es noch das Anrechnungsverfahren. Dort müssen Sie Ihre Daten eintragen, wenn Körperschaftssteuer von der Bank o.ä. angerechnet oder vergütet wurde, sonst tragen Sie Ihre Daten beim Halbeinkünfteverfahren ein.
    Zu 3. Die Eintragung erfolgt unter H -> 8.
    Zu 4. Die Eintragung erfolgt unter O -> 1 oder 2


    Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte noch mal.

  • Hallo Frühling,


    habe mir die Internet-Seite angesehen, sagt mir aber nichts neues. Wie aus meinen Fragen oben (dachte ich) zu entnehmen ist, geht es mir um die konkrete und korrekte Eingabe ins Wiso Sparbuch, da ich in einigen Ausnahmefällen damit Probleme habe. Den §30 habe ich jetzt so gelöst, ganz pragmatisch nur die Fälle einzugeben, wo Kapitalertragsteuer abgeführt wurde und den Rest gar nicht, da er ja auch nicht auf die Freistellung angerechnet wird, dem Halbeinkünfteverfahren kann er 2001 bei inländischen Erträgen nicht unterliegen, das gilt ja erst ab 2002.


    Bzgl. der ausländischen Dividenden ist es mir immer noch ein Rätsel, da das Programm 2001/2002 in H8 immer vom Halbeinkünfteverfahren ausgeht, auch wenn es (lt. Dividendenabrechnung)nicht anzuwenden ist. Da ist gestern bei der Eingabe noch ein weiteres Problem aufgetreten, da ich bei einem amerikanischen Broker 30 % Quellensteuer abgezogen bekam, was das Programm auch nicht akzeptiert.


    Mit O1 bzw. 2 habe ich das Problem, daß ich keinen Feststellungsbescheid bekam, weil das Finanzamt die Bearbeitung der Anträge abgelehnt hat. Soll man es einfach auch ohne versuchen, dem Finazamt liegen alle Unterlagen vor?


    Vielen Dank auf jeden Fall mal wieder für die schnelle Bearbeitung meiner Fragen, mit freundlichen Grüßen