Erhaltenes Trinkgeld verbuchen bei EC-Zahlung

  • Folgendes: Ein Kunde hatte 55 EUR zu zahlen. Er hat aber noch 5 EUR als Trinkgeld für meine Mitarbeiterin bei der EC-Zahlung ergänzt.


    Wie verbuche ich jetzt die 5 EUR Trinkgeld? Auf meinem Bankkonto gehen ja insgesamt 60 EUR ein.


    Meine Mitarbeiterin bekommt die 5 EUR aus der Kasse ausgezahlt.

    Irgendwie finde ich dazu nichts im Internet.

  • Trinkgelder sind doch laut § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Auch bei unbarer Bezahlung.

    das Trinkgeld hat aber der Arbeitgeber erhalten. Auch wenn der Geber es der Bedienung zukommen lassen wollte.

    (hätte da mal die Bedienung besser ein Schweinderl (tip-box) aufgestellt)

    Dazu habe ich aber folgendes gefunden:


    "Unbare Trinkgelder müssen in der Registrierkasse als Trinkgeld an den Arbeitnehmer erfasst werden. Dieser Betrag kann anschließend in bar an den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Vorgang nachvollziehbar dokumentiert wird."


    Das steht auch so auf anderen Seiten.

  • Dazu habe ich aber folgendes gefunden:


    "Unbare Trinkgelder müssen in der Registrierkasse als Trinkgeld an den Arbeitnehmer erfasst werden. Dieser Betrag kann anschließend in bar an den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Vorgang nachvollziehbar dokumentiert wird."

    Dazu musst Du m.E. eine Kasse haben, die das Trinkgeld entsprechend auch als solches boniert.

  • Ich kenne die Trinkgeldgeschichte nur vom Friseurhandwerk her, wo die Angestellten bei Kartenzahlungen die Augen verdrehen. (ok, der Chef hat keine Kasse welche Trinkgelder extra berücksichtigen würde. Da herrscht noch Zettelwirtschaft. NOCH

    So, ich habe meine Kenntnisse eingebracht, das war´s für mich dann.