Privatinsolvenz

  • Mein Bruder hat vom FA Bescheid bekommen , er soll Erklärung für die Jahre 2018 -2021 abgeben. Blanco die Erkärungen unterschrieben und gesandt , jetzt erhält er für all die Jahre Nachzahlungen.

    Ist seit 2010 verwitwet und seit 1.5.2018 Rentner. War seit 2016 in Privatinsolvenz, sein Insolvenzverwalter ( RA )hat noch für 2016 die Erklärung gemacht. Den kleinen Plusbetrag gleich mit eingerechnet.

    Für die Jahre danach hat er keine Erklärung gestellt.

    Im Rentenbescheid ab 2018 wurden Ihm immer, ein Betrag abgezogen , für den Verwalter.

    Wäre er nicht verpflichtet gewesen , das weiterhin zu machen, dann wäre doch dieser negative Betrag, aus den Nachzahlungen mit in die Insolvenzmasse geflossen, oder??

    Wie kann er sich verhalten jetzt.


    Danke

  • Die Erkärungen komplett ausfüllen und abgeben - und das innerhalb der Einspruchsfrist.

    Renten sind steuerpflichtig, und wie diese verwendet werden, interessiert zunächst nicht. Bei Rentenbeginn 2018 sind 56% der Rente steuerfrei (wenn ich richtig gerechnet habe), ob dann noch Steuern zu zahlen sind, hängt aber auch an Faktoren wie Sozialversicherungen etc. ab. Alles andere führt m.M.n. nicht zum Erfolg.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Rentenbeginn 2018 sind 56% der Rente steuerfrei (wenn ich richtig gerechnet habe),

    ?(


    Die Erklärungen komplett ausfüllen und abgeben - und das innerhalb der Einspruchsfrist.

    In der Tat. Und zwar umgehend Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide stellen.


    Wie kann er sich verhalten jetzt.

    Aber was hat das jetzt mit Programmbedienung zu tun?

  • Einspruch eingelegt zur Wahrung der Frist und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung habe ich gemacht.

    Klar wegen Einspruch jetzt, kommt FA mit Begründung.

    Hatte mir die Arbeit gemacht und Bescheide elektronisch angefordert . Mit dem Programm hier kommt auch NZ raus.


    Wie soll man sich verhalten , der kann das nie auf ein Schlag tilgen.

    Denen schon Ratenzahlung angeboten, darauf lassen Sie sich nicht ein.


    Sollen wir mal warten auf die andere Antwort , wegen der Aussetzung?

  • Solange keine ordnungsgemäßen Erklärungen vorliegen, wird das Finanzamt keine Raten akzeptieren, da ja nur Schätzungen. Noch einmal: Erklärungen einreichen, das ist gleichzeitig die Begründung für den Einspruch.