PV-Anlage - USt-Voranmeldung

  • Ich verzeifele etwas an der Umsatzsteuervoranmeldung für die PV-Anlage


    Inbetriebnahme der Anlage: Mai-2022

    USt-Identnr erhalten: Okt.-2022


    a. In welchem WISO lege ich die Anlage mit Anschaffungskosten etc. an - WISO 2022 oder WISO 2023?

    b. In welchem WISO erstelle ich die USt-Voranmeldung? 2022 oder 2023

    c. Wie versende ich die einzelnen USt-Voranmeldungen aus WISO heraus? Ich kann wohl die Eigenverbrauch und Einspeisevergütung in dem Formular für deie Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeben, finde aber nicht nicht Möglichkeit, diese zu versenden. Ich kann eine Vorschau generieren, aber nicht versenden. Aber laut FInanzamt darf ich die USt-Voranmeldung nur noch via Elster übertragen. Der Button "Versende" erscheint bei der EInkommenssteuer- oder Umsatzsteuererklärung, aber ich will ja nur die Voranmeldung schicken.

    d. Ist es richtig, dass ich jetzt im November die USt-Voranmeldung für den gesamten Zeitraum von Inbetriebnahme bis 31.10. eingebe? (vorher hatte ich ja noch keine USt-Steuernummer)


    Ich habe schon im Forum gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

    Gruß

  • Ich habe schon im Forum gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.

    anscheinend doch, da Erledigt-Haken gesetzt.


    Inbetriebnahme der Anlage: Mai-2022


    In welchem WISO lege ich die Anlage mit Anschaffungskosten etc. an - WISO 2022 oder WISO 2023?

    es gibt viele WISO´s

    da die Anlage 2022 aktiviert wurde, in WISO 2023 für das Jahr 2022

    USt-Identnr erhalten: Okt.-2022

    was hat die USt-ID mit deiner normalen Steuernummer und ganz besonders mit der Umsatzsteuer zu tun?


    Wäre es nicht besser, die Aktivierung nebst AfA u. Steuermeldungen von einem Steuerberater machen zu lassen?

    Weil, bei soviel Nichtwissen hilft auch die sehr gute Hilfe von irgedeinem WISO ... nicht.

  • Photovoltaik-Koeln

    habe gerade soeben durch Zufall deine Anfrage hier gesehen.

    Nachdem es mir mit meiner PVA (Inbetriebnahme im März 2022) ähnlich erging und der o.a. Beitrag von lavender vermutlich nicht gerade hilfreich war, möchte ich dir die Lösung kurz aufzeichnen.

    Also für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) in 2022 musst du WISO 2022 verwenden; auch für das 4. Quartal ist WISO 2022 zu verwenden und muss bekanntlich bis 10.01.2023 abgegeben werden. Erst die endgültige USt-Erklärung für 2022 machst du dann mit WISO 2023.


    So und nun zu dem Problem: wie an das Finanzamt die UStVA übersenden?

    Auch ich habe da anfänglich suchen müssen, weil WISO das m.E. etwas unglücklich gelöst hat.

    Der "Sende"-Button ist leider unglücklich "versteckt" und heißt "Abgabe".

    Jeder normale Nutzer geht wohl davon aus, dass nach dem Eintrag der Beträge in der UStVA der Button "OK" gedrückt werden muss, um zu diesem "Sendebutton" zu kommen -leider weit gefehlt!

    Man muss vor der "OK"-Bestätigung den Button "Abgabe" drücken, um die UStVA an das FA zu übermitteln. Erst danach darf man den Vorgang mit "OK" abschließen. Habe dir mal einen Screenshot dazu beigefügt.

    2023.01.0312h34m3s.pdf


    Wie gesagt: m.E. sehr unglücklich und unübersichtlich von WISO gelöst; das sollte schnellstens verbessert werden.


    Insofern fand ich auch die Aussage von lavender am Schluss (bzgl. Nichtwissen) unangemessen und nicht gerade fair.

    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, den es wäre ein Witz wegen einer UStVA für eine PVA einen Steuerberater einzuschalten!

    WISO-Hausverwalter / WISO-Steuer-Sparbuch / REINER SCT cyberJack RFID komfort / WINDOWS 11 PRO

    3 Mal editiert, zuletzt von widola ()

  • Photovoltaik-Koeln

    habe gerade soeben durch Zufall deine Anfrage hier gesehen.

    Nachdem es mir mit meiner PVA (Inbetriebnahme im März 2022) ähnlich erging und der o.a. Beitrag von lavender vermutlich nicht gerade hilfreich war, möchte ich dir die Lösung kurz aufzeichnen.

    Also für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) in 2022 musst du WISO 2022 verwenden; auch für das 4. Quartal ist WISO 2022 zu verwenden und muss bekanntlich bis 10.01.2023 abgegeben werden. Erst die endgültige USt-Erklärung für 2022 machst du dann mit WISO 2023.

    Vielleicht bin ich auch blind...

    Die USt-Voranmeldung habe ich für 2022 komplett erledigt. Ich musste nun aber in der EÜR alle Ein- und Ausgaben einpflegen.

    Mein Problem: Ich finde kein Konto, wo ich den Eigenverbrauch buchen kann. Dass er der USt unterliegtist ja klar, aber er wird mir als Gewinn berechnet, das ist ja wohl, anders bei der Einspeisung, nicht korrekt, oder? Anlage im April 2022 in Betrieb genommen. USt ja.

    Welche Buchung ist denn da die richtige?

  • Mein Problem: Ich finde kein Konto, wo ich den Eigenverbrauch buchen kann. Dass er der USt unterliegtist ja klar, aber er wird mir als Gewinn berechnet, das ist ja wohl, anders bei der Einspeisung, nicht korrekt, oder?

    Umsatzsteuer: unentgeltliche Wertabgabe


    Dass er der USt unterliegt ist ja klar, aber er wird mir als Gewinn berechnet, das ist ja wohl, anders bei der Einspeisung, nicht korrekt, oder? Anlage im April 2022 in Betrieb genommen. USt ja.

    Die EÜR fällt doch ab 2022 i.d.R. eh weg: Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Mein Problem: Ich finde kein Konto, wo ich den Eigenverbrauch buchen kann. Dass er der USt unterliegtist ja klar, aber er wird mir als Gewinn berechnet, das ist ja wohl, anders bei der Einspeisung, nicht korrekt, oder?

    Umsatzsteuer: unentgeltliche Wertabgabe


    Dass er der USt unterliegt ist ja klar, aber er wird mir als Gewinn berechnet, das ist ja wohl, anders bei der Einspeisung, nicht korrekt, oder? Anlage im April 2022 in Betrieb genommen. USt ja.

    Die EÜR fällt doch ab 2022 i.d.R. eh weg: Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

    Wie fällt sie denn weg? Ich habe 1 Anlage, die ich abschreiben kann. Ich habe Einnahmen, die ich versteuern muss. Ich habe in 2022 die Vorsteuer rausgeholt. Wie sollte das denn laufen?

  • Wie fällt sie denn weg? Ich habe 1 Anlage, die ich abschreiben kann. Ich habe Einnahmen, die ich versteuern muss. Ich habe in 2022 die Vorsteuer rausgeholt. Wie sollte das denn laufen?

    Lesen. ;)

  • Wie fällt sie denn weg? Ich habe 1 Anlage, die ich abschreiben kann. Ich habe Einnahmen, die ich versteuern muss. Ich habe in 2022 die Vorsteuer rausgeholt. Wie sollte das denn laufen?

    Lesen. ;)

    Sorry, ich bin raus. :( Ich bin zwar gut mit WISO unterwegs, buche meinen Betrieb seit 20 Jahren selbständig, aber hier habe ich nur noch Flimmern vor den Augen. Das bayerische Ding habe ich mir i Ü runtergeladen.

  • Das bayerische Ding habe ich mir i Ü runtergeladen.

    Was ist damit gemeint ? Das Anwendungsschreiben des BMF zur Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen ab 2022 ist hier zu finden:

    https://www.bundesfinanzminist…agen-Steuerbefreiung.html

    Wozu immer gleich in die Ferne schweifen und nicht einfach mal im Forum suchen und dasselbe finden?


    WISO Steuer-Sparbuch

    Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz - EStG) - BMF Schreiben vom 17.07.2023


    Und auch in dem #5 ist alles beschrieben und ebenfalls zum BMF verlinkt.


    @Killjoy70 meint wohl das in ggf. aktualisierter Form: Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2022 - Bayerisches Landesamt für Steuern .pdf

  • Die PDF-Broschüre aus Bayern wird ja zwischendurch immer mal aktualisiert, da hilft ja nur die jeweils aktuellste Fassung wirklich.

    Aus meiner Sicht ist die Broschüre inzwischen auch etwas überladen, weil sie ja von den Altfällen vor 2012 bis hin zur vorübergehenden

    Absenkung der Umsatzsteuersätze auf alle möglichen Varianten eingeht.

  • Okay, Leute, danke erstmal. Jetzt habe ich es auch verstanden. Ich wiederhole: Ich bin nur für die Entrichtung der USt verantwortlich (sofern gewählt). Ich setze keine Einnahmen und keine Ausgaben mehr an. Das vereinfacht natürlich. Aber ich kann es mir aussuchen, ob ich weiterhin eine EÜR mache - bei mir ist es so, dass 920 € Ausgaben (Versicherung + AFA) nur ca 200 € Einspeisevergütung gegenüberstehen. Leider klappt aber die Buchung über die unentgeltlichen Wertabgaben nicht. Wir schon geschrieben, werden dann auch die Summen der Einspeisung als Gewinn gebucht. Und da habe ich noch nicht den Fehler (bei mir oder im System) gefunden. Wir sähe denn der korrekte Buchungssatz aus?

  • Die PDF-Broschüre aus Bayern wird ja zwischendurch immer mal aktualisiert, da hilft ja nur die jeweils aktuellste Fassung wirklich.

    Aus meiner Sicht ist die Broschüre inzwischen auch etwas überladen, weil sie ja von den Altfällen vor 2012 bis hin zur vorübergehenden

    Absenkung der Umsatzsteuersätze auf alle möglichen Varianten eingeht.

    Weshalb ich sie erst auch nicht erwähnen bzw. darauf eingehen wollte.


    Aha, okay, d. h. aber auch, dass ich ggf. auf einen Steuervorteil verzichten muss, richtig? Falls das mit JA beantwortet wird, bin ich durch :) Danke!

    Auch ja, sofern die erfüllten Voraussetzungen des Erlasses es so vorsehen. Aber genau das ist doch das Thema des von mir oben verlinkten Threads.