Reverse Charge - UST-VA und EÜR (EST) bei Kleinunternehmerregelung

  • Hallo zusammen,


    ich werde als Kleinunternehmer Dienstleistungen eine Irischen Unternehmens in Anspruch nehmen, welche mir als Unetrnehmer keine UST auf der Rechnung angibt.


    Dadurch komme ich in den genuß des RCV . Ob ich per Quartal oder Jährlich abgeben muss kläre ich gerade mit dem FA.


    Nun aber die Frage : Wie und wo gebe ich dies dann bei der EÜR in der EST-Erklärung an. Speziell die Dienstleistung des innergemeienschaftlichen Unternehmens, welche ja "steuerfrei" verrechnet".


    Danke für eure Hilfe.


    gruß Christian

  • Nur, wenn du eine UStID hast - sonst gelten die "normalen" Vorschriften für Privatpersonen mit OSS für das irische Unternehmen.


    Da du nicht angibst, mit welchem Programm du arbeitest, kann man zum den Eingaben nicht viel sagen, nur eines: du hast keinen Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen, da ja Kleinunternehmer. Ob das vorteilhafter für dich ist als hier als "Privatperson" eine Rechnung mit Vorsteuer zu erhalten, musst du entscheiden.

  • Woraus liest du eine Pflicht zur UStID? Ist ja nicht einmal für Unternehmer mit mehr als 22.000 Euro Umsatz Pflicht! Nur wenn Geschäfte innerhalb der EU gemacht werden, ist eine UStID Pflicht für "Normalunternehmer". Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG können eine UStID beantragen, müssen aber nicht.

  • Woraus liest du eine Pflicht zur UStID? Ist ja nicht einmal für Unternehmer mit mehr als 22.000 Euro Umsatz Pflicht! Nur wenn Geschäfte innerhalb der EU gemacht werden, ist eine UStID Pflicht für "Normalunternehmer". Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG können eine UStID beantragen, müssen aber nicht.

    Das war nicht die Frage und ja, eine USTID ist Pflicht sobald du etwas auf online Plattformen verkaufen willst. Da gehts nicht drum ob ich eine haben muss, sondern dass die Betreiber der Plattform verpflichtet sind diese abzufragen und nur solche zuzulassen.


    Also kannst du jetzt eine Aussage zum Programm Steuer Web und Reverse Charge machen bzw. Wo diese eingetragen werden muss unter Gewerbebetrieb oder nicht?


    Schlaue Beiträge und Michael1972 , googeln kann ich selbst. Der Link sagt mir das ich es machen muss, war aber nicht die Frage !

  • Du hast in der Frage einen Kauf und keinen Verkauf genannt - also habe ich gesagt, dass hierfür eine UStID nicht zwingend notwendig ist. Dass du auch in die EU verkaufst, hattest du nirgends erwähnt.

    Aber du scheinst hier gerne zu stänkern - vielen Dank, merke ich mir.

  • Lieber Neuling, dass war aber nicht die Frage.


    Die Fragenstellung war eigentlich eindeutig mit :


    ich werde als Kleinunternehmer Dienstleistungen eine Irischen Unternehmens in Anspruch nehmen, welche mir als Unetrnehmer keine UST auf der Rechnung angibt.


    Dadurch komme ich in den genuß des RCV . Ob ich per Quartal oder Jährlich abgeben muss kläre ich gerade mit dem FA.


    Nun aber die Frage : Wie und wo gebe ich dies dann bei der EÜR in der EST-Erklärung an. Speziell die Dienstleistung des innergemeienschaftlichen Unternehmens, welche ja "steuerfrei" verrechnet".


    Ich habe dich also nicht gefragt ob ich eine USTID benötige, sondern wo im Wiso Steuer dieser Wert eingetragen werden soll. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ich stänkere nicht, ich stelle nur fest, dass du die Fragenstellung entweder nicht gelesen oder verstanden hast.

  • Schlaue Beiträge und Michael1972 , googeln kann ich selbst. Der Link sagt mir das ich es machen muss, war aber nicht die Frage !

    Nicht so schlauer Beitrag von Dir... Geh zum Steuerberater und pflaum den an.

    Was hat dies jetzt damit zu tun? Auch du scheinst die Fargestellung ovben nicht verstanden oder gelesen zu haben. Dein Link ist über die google Suche, welche du vermutlich auch bemüht hast, leicht zu finden und erklärt, dass das RCV gemacht werden muss.


    Ich habe also in meinem ersten Posting bereits das geschrieben, was du mir dann als Link zur Verfügung gestellt hast.


    Löst aber immer noch nicht die Fragenstellung.


    Hier geht es also nicht um anpflaumen, sondern um die Tatsache, dass dein beitrag zu meinem Beitrag völlig nutzlos war !

  • No further comment - woher soll dein Partner wissen, dass du Unternehmer bist, um überhaupt RC anwenden zu können?

  • Also wenn deine 626 Beiträge genauso sind wie dieser, dann such dir bitte ein neues Hobby.


    Auch dies war nicht die Frage.


    Wenn ich dir erkläre, dass mein Lieferant aus irland eine Rechnung ohne MWST ausweist und ich das RVC anwenden muss, dann darfst du mir das getrost glauben. Der Google-Link von Michael zeigte es ja auch , dass es so ist und ich dann das RVC anwenden muss.


    Hast du nun eine Antwort oder sammelst du hier nur beiträge für einen weiteren Forumsstern?

    • Offizieller Beitrag

    Nun aber die Frage : Wie und wo gebe ich dies dann bei der EÜR in der EST-Erklärung an. Speziell die Dienstleistung des innergemeienschaftlichen Unternehmens, welche ja "steuerfrei" verrechnet".

    Die Frage erschließt sich mir hier nicht so ganz. Vielleicht auch einigen der potentiellen Hilfesteller nicht. Geht es Dir jetzt um die EÜR oder um die USt. Und "steuerfrei" ist es ja nun einmal weder bei der ESt noch bei der USt. Und bei einem Kleinunternehmer dann sogar mit steuerlicher Auswirkung zu seinen Lasten.


    Hast du nun eine Antwort oder sammelst du hier nur beiträge für einen weiteren Forumsstern?

    Man sollte vielleicht etwas freundlicher bei i.d.R. gut gemeinten Ratschlägen möglicher Hilfesteller sein, wenn man denn letztlich wirklich eine Hilfestellung erwartet. Bitte halte Dich insoweit an die Regeln dieses Anwenderforums.