Hallo zusammen,
in der Einkommensteuererklärung 2021 hatte ich unter "Außergewöhnliche Belastungen" den Kauf von 2 Brillen für unseren Sohn und mich aufgrund von Sehstärken-Veränderungen eingetragen. Mit dem Steuerbescheid wurden wir dann aufgefordert die "Kosten für die beiden Brillen, sowie die dazugehörigen Verschreibungen eines Augenarztes" einzureichen. Die Rechnungen unseres Augenoptikers habe ich eingereicht. Da unser Sohn und ich bereits seit vielen Jahren eine Brille tragen, hatten wir in der Vergangenheit auch Verordnungen unserer Augenärztin. Bei der Einkommensteuererklärung 2016 wurde die Rechnung für meine Brille jedoch auch ohne Verordnung durch die Augenärztin anerkannt.
Nun wurde ich vom Finanzamt informiert, dass "gemäß §64 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Krankheitskosten nur durch eine Verordnung eines Arztes nachgewiesen werden... Der Optiker zählt hierbei nicht zum Personenkreis um Krankehitskosten nachzuweisen."
Im WISO Steuer-Sparbuch 2022 wird zu diesem Thema erläutert: "Bei der Brille oder Kontaktlinsen reicht es aus, wenn in der Vergangenheit die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch einen Augenarzt festgestellt wurde. In den Folgejahren genügt die Sehschärfenbestimmung eines Augenoptikers."
Gibt es zu dieser Aussage im Steuer-Sparbuch Urteile oder was ist der Hintergrund für diese Aussage?
Ich habe aufgrund einer erneuten Anhörungs-Aufforderung dem Finanzamt noch einmal meine Sichtweise dargelegt und auch alle Brillen-Rechnungen der Vergangenheit nachgereicht, so dass deutlich wird, dass wir schon lange Brillen tragen und auch in der Vergangenheit Verordnungen unserer Augenärztin hatten. Wir hatten auch nie die Augenärztin und die Augenoptik gewechselt.
Eine abschließende Beurteilung des Finanzamts steht noch aus.
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen?