Doppelbesteuerung der Energiepreispauschale?

  • In der Steuererklärung ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für 22 ein neuer Buchstabe "E" enthalten. Jeder der die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten hat, muss dort einen Haken setzen.

    Setze ich diesen Haken allerdings, werden mir bei "Erstattung" etwa der gleiche Betrag abgezogen / gemindert, der mir Netto auf meiner Gehaltsabrechnung von den 300 € übrig geblieben ist. Somit im Endeffekt eine Nullsumme von den ursprünglichen 300€ - im Grunde war es dann nur ein Vorschuss..

    Ist das wirklich so richtig oder mache ich etwas falsch?

    • Offizieller Beitrag

    im Grunde war es dann nur ein Vorschuss..

    Nein, sie wird Dir nicht doppelt ausgezahlt. Einfach mal die Steuerberechnung/-abrechnung genau anschauen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Doppelbesteuerung der Energiepreispauschale ???“ zu „Doppelbesteuerung der Energiepreispauschale?“ geändert.
  • Nein, nicht doppelt ausgezahlt sondern doppelt besteuert.


    Ich habe 300 € mehr "Gesamtbrutto" in der Lohnabrechnung September von meinem Arbeitgeber erhalten, da in dieser die Energiepreispauschale enthalten war.

    Davon wurden mir (nur mal jetzt fiktiv) 140 € Steuern innerhalb meiner Lohnabrechnung abgezogen, so dass mir 160 €NETTO übrig geblieben sind.


    Nun in der Steuererklärung für 2022 unter der Lohnsteuerbescheinigung setze ich den Haken unter "E" - weil ich die Energiepreispauschale erhalten habe.

    Und mit der Setzung des Hakens bei "E" werden mir ca. 160 € von dem Gesamterstattungsbetrag meiner Steuererklärung abgezogen. Somit unterm Strich ist nichts übrig geblieben.

  • Hast Du dir einmal die Berechnungen von WISO Steuer 2023 angesehen und die Unterschiede mit und ohne Häkchen bei "E" verglichen?


    Mit Haken bei "E": Es wird festgestellt, dass die 300 € Energiepauschale im steuerpflichtigen Entgelt enthalten sind. Ansonsten passiert außer der Prüfung, dass man berechtigt ist, die pauschale zu erhalten, nichts. Die 300 € werden normal mit versteuert.


    Ohne Haken bei "E": Die 300 € werden zum steuerpflichtigen Einkommen addiert. Die Prüfung passiert ebenfalls. Außerdem werden die 300 € von der Steuerschuld abgezogen. Damit hast du sie auch erhalten.


    Beim Vergleich beider Berechnungen ergibt sich genau der von dir beschriebene Effekt. Und der ist ja auch korrekt, weil man im zweiten Fall (ohne Haken) den Nettobetrag zusätzlich bekommen muss.


    Viele Grüße

    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du dir einmal die Berechnungen von WISO Steuer 2023 angesehen und die Unterschiede mit und ohne Häkchen bei "E" verglichen?

    Mein Reden. ;)


  • Jetzt habe ich es verstanden. Hatte die "falsche" Brille auf. Somit kann sich jemand, der die Energiepauschale noch nicht bekommen hat, diese über die Steuererklärung reinholen. Wer sie bekommen hat, setzt den Haken. Die Differenz aus beiden ist nur der positive Effekt für diejenigen, die noch nichts erhalten haben....

    Danke euch!!

  • Also ich bin auch verwirrt. Ich habe immer jedes Jahr 300-400 Euro zurückgekommen Jahre lang Steuerklasse 1 . Ich habe dieses Jahr 2022 sogar mehr verdient im Jahr .Jetzt wurde ich überrascht das das Ergebnis gleich - 7 Euro ist bzw +7 Euro . Aber nur durch das Setzen des E sonst 300 ca wie gewohnt. Das heißt die EP wurde doppelt versteuert . Einmal beim Lohn zum Teil und jetzt komplett abgezogen im vollen Wert bei der Einkommensteuer...also ergo = 0 Euro . Das fühlt sich ja so an als ob es nur eine Auszahlung eines vorgezogenen Lohnsteuerüberschuss ist 🤷

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt wurde ich überrascht das das Ergebnis gleich - 7 Euro ist bzw +7 Euro . Aber nur durch das Setzen des E sonst 300 ca wie gewohnt.

    Aber nur durch das Setzen des E .

    Mit Sicherheit ist das nicht der Grund dafür.


    Einfach mal die Steuerberechnungen vergleichen. Solange das Programm nicht weiß, dass die EPP bereits gezahlt wurde, möchte es sie Dir nachzahlen. Weiß das Programm aufgrund einer Eingabe, dass die EPP gezahlt wurde, wird sie nur noch der Besteuerung i.S.d. Vorschrift unterworfen.