Freie Berufe und Betriebstätte

  • Hallo,


    ich bin selbständiger Osteopath ohne eigene Praxis und nutze an drei Tagen die Woche gegen eine Gebühr die Praxisräume eines anderen Osteopathen 1 km von meinem Wohnort entfernt. An den anderen zwei Tagen in der Woche nutze ich die Praxisräume eines anderen Osteopathen, der 50 km von meinem Wohnort entfernt ist.


    Verstehe ich das richtig, dass die Praxisräume der 1km entfernten Praxis meine erste Tätigkeitsstätte sind und die 50 km entfernte meine zweite Tätigkeitsstätte?


    Bedeutet das dann, dass die Fahrten 2 x wöchtenlich zur zweiten Betriebsstätte als Reisekosten absetzbar sind?


    Vielen Dank im voraus für eine Anwort.


    Viele Grüße, Nicster

  • Sicherheit bekommst du nur bei einem steuerlichen Berater.

    Es gelten die Bestimmungen des Reisekostenerlasses sinngemäß - in dieser gibt es eine Menge Beispiele.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Freie Berufe und Betriebsstätte“ zu „Freie Berufe und Betriebstätte“ geändert.