Meisterbafög

  • Wie gibt man das Meisterbafög in den Kosten für die Fortbildung richtig an?
    (Oder kann ich es ganz vernachlässigen?)
    Mein Verlobter erhält das Bafög teils als Darlehen, teils als Zuschuss.
    Muss ich den Zuschuss oder den gesamten Betrag unter weiteren Einnahmen (Progressionsvorbehalt) angeben?
    Und wenn das Darlehen dann zurückgezahlt wird, kann ich es als Fortbildungskosten angeben?
    Wie sit das mit dem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren?
    Muss ich die Lehrgangsgebühren gleich um den Zuschuss mindern?


    Was muss ich denn noch so beachten?


    Vielen Dank fü die Antwort.....

  • Hallo jeanie,


    wenn Ihr Verlobter jetzt Bafög- Leistungen erhält, werden diese nicht in der ESt- Erklärung angegeben, (sind steuerfrei) - erst bei der Rückzahlung - und nur wenn es sich um einen Zuschuß für z.B. Lehrgangsgebühren handelt, aber der Zuschuß zur allgemeinen Lebensführung kann dann bei der Rückzahlung nicht steuermindernd angegeben werden.

  • Vielen Dank für die Antwort, aber irgendwie verstehe ich die nicht so richtig...
    Das Bafög teilt sich ja in einen nicht zurückzuzahlenden Betrag und ein Darlehen, welches wir nach 3 Jahren dann zurückzahlen müssen.
    Kann ich denn das BaföG komplett vernachlässigen und wenn wir dann die Kosten für die Lehrgangsgebühren zurückzahlen, kann ich diese als Ausbildungskosten ansetzen?
    Aber dann habe ich sie ja zweimal angesetzt, weil ich die Lehrgangsgebühren jetzt schon angebe, obwohl sie teilweise aus Darlehen und teilweise aus Zuschuss finanziert werden (wir sie also im Grunde noch gar nicht selbst zahlen).
    ... Ganz schön kompliziert....


    Danke für die Antwort schon mal im voraus....


    jeanie

  • Hallo jeanie,


    Ausgangspunkt ist die Fortbildung und Fortbildungskosten gehören aus steuerlicher Sicht zu den Werbungskosten eines AN.
    Tatsächlich selbst gezahlte Aufwendungen zu Werbungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, aber wenn Zuschüsse Dritter (hier ist es BaföG) vorliegen - müssen die in der ESt- Erklärung erklärten Fortbildungskosten durch die BaföG-Zuschüsse gekürzt werden.


    z.B. (frei von mir erfunden)
    In Ihrer ESt-Erklärung machen Sie Fortbildungskosten in Höhe von 2000 € geltend, erhalten aber mtl. 550€ BaföG.
    Diese 550€ beinhalten 100€ als Darlehen.


    Dann rechnen Sie 100€ x 12 Mon.= 1200€
    Diese 1200€ werden dann bei den geltend gemachten Fortbildungskosten gekürzt = 2000 - 1200 = 800€.
    Diese 800 € können Sie in der ESt-Erklärung angeben.


    Das BaföG-Darlehen kann dagegen erst bei Rückzahlung angegeben werden.


    Ob Sie das BaföG komplett vernachlässigen können, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, was Sie alles als Fortbildungskosten in der ESt-Erklärung Ihres Verlobten angegeben haben.


    Wenn Sie dann die Kosten für die Lehrgangsgebühren zurückzahlen, sind das Fortbildungskosten und keine Ausbildungskosten.


    Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte noch mal.

  • Danke....
    Trotzdem noch eine Frage:
    Wir erhalten 614 € BaföG zum Lebensunterhalt, davon 384 € als Darlehen.
    Weiterhin wurden die Lehrgangsgebühren in Höhe von 4480 € durch einen Kredit in Höhe von 2912 € und einen Zuschuss von 1568 € finanziert.
    Als Lehrgangsgebühren kann ich demnach nur 1568 € angeben und wenn wir dann mit der Rückzahlung beginnen, die jeweils monatlichen Raten.
    Und den Lebensunterhaltsbetrag brauche ich demnach nirgendwo angeben und kann aber auch diese Rückzahlung später nicht ansetzen.
    (oder muss ich die gesamten Kosten um den Betrag des kompletten Darlehens, also Lehrgangsgebühren und Lebensunterhalt kürzen?)
    Aber den nicht rückzahlbaren Zuschuss brauche ich demnach nirgendwo angeben?
    (Ich gebe Kosten für doppelte Haushaltsführung an, weil mein Freund eine Wohnung am Fortbildungsort hat...)
    (Fortbildung dauert übrigens 7 Monate : 7x 384 = 2688 € Darlehen)


    Vielen Dank,


    Jeannette

  • Danke....
    Trotzdem noch eine Frage:
    Wir erhalten 614 € BaföG zum Lebensunterhalt, davon 384 € als Darlehen.
    Weiterhin wurden die Lehrgangsgebühren in Höhe von 4480 € durch einen Kredit in Höhe von 2912 € und einen Zuschuss von 1568 € finanziert.
    Als Lehrgangsgebühren kann ich demnach nur 1568 € angeben und wenn wir dann mit der Rückzahlung beginnen, die jeweils monatlichen Raten.
    Und den Lebensunterhaltsbetrag brauche ich demnach nirgendwo angeben und kann aber auch diese Rückzahlung später nicht ansetzen.
    (oder muss ich die gesamten Kosten um den Betrag des kompletten Darlehens, also Lehrgangsgebühren und Lebensunterhalt kürzen?)
    Aber den nicht rückzahlbaren Zuschuss brauche ich demnach nirgendwo angeben?
    (Ich gebe Kosten für doppelte Haushaltsführung an, weil mein Freund eine Wohnung am Fortbildungsort hat...)
    (Fortbildung dauert übrigens 7 Monate : 7x 384 = 2688 € Darlehen)


    Vielen Dank,


    Jeannette

  • Hallo,
    also um die Fragen hier nicht unbeantwortet zu lassen (vielleicht hat ja jemand das gleiche Problem) - ich habe mich bei nem Steuerberater schlau gemacht.
    Und der meinte, ich muss die Zuschüsse von den jeweiligen Kosten (also doppelte Haushaltsführung und Lehrgangsgebühren) abziehen, muss mich um das Darlehen aber nicht kümmern.
    Das heißt also, ich darf den Rest der Ausgaben voll ansetzen, da es nicht interessiert, ob ich das mit Kredit (was das Darlehen ja nunmal ist) finanziere.
    Ein Unternehmer darf ja eine Maschine, die er auf Kredit kauft, auch voll dem Betriebsvermögen hinzurechnen.
    Wenn wir dann in 3 Jahren das Darlehen zurückzahlen, kann ich logischerweise nur noch die Zinsen geltend machen.
    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen - und das Finanzamt erkennt meine und die Argumentation des Steuerberaters auch an....


    Jeannette