Grundsatzfrage zur Umlage von neuem Kommunikationsmodul, Datensammler usw. für fernablesbare Geräte gem. HeizkostenV

  • Hallo und schöne Weihnachten an alle,


    ich verwalte ein kleines MFH mit 5 WE. Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung erstelle ich selber.

    Bisher hat sich die Frage nach Funk - Datensammlern und dem ganzen Zubehör aufgrund der Kosten nicht gestellt. Da noch Geräte von GDM verwendet werden, war das ohnehin nur mit einem teurem "Abo" oder erheblichen Investitionen möglich.


    Mit der neuen HeizkostenV muss ich zukünftig fernauslesbare Geräte verwenden. Das ist ja alles ganz hübsch - aber irgendwie müssen die Daten ja gesammelt, übertragen und aufbereitet werden.

    Wohin also mit diesen neuen Kosten wenn ich diese Geräte miete oder kaufe?

    Es ist vielleicht Haarspalterei - aber sind das wirklich Geräte zur Verbrauchserfassung im Sinne der Verordnung?

    Nun, wenn ich auch die Kaltwasserzähler damit "ablese" - dann dürfte zumindest ein Teil davon in die Nebenkosten.


    Gleichzeitig bin ich über den $ 4, Abs. 2 der HeizkostenV gestolpert:

    "...Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine

    andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch

    entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines

    Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht."


    Wenn also die Mieter die teure Technik nicht bezahlen wollen, wie steht es dann mit dem monatlichen Statusbericht?


    UND

    Wenn die Mieter nicht gefragt wurden... dann dürften sie doch eigentlich um die Kosten der Geräte kürzen - war ja unzulässig.


    Es ist insgesamt ein wenig theoretisch aber vielleicht kann der ein oder andere etwas hilfreiches beitragen.

  • Die Pflicht zur Umrüstung von vorhandenen Messgeräten auf fernablesbare ist doch auch erst bis zum Ende 2026 umzusetzen. Damit können die Mieter im Moment noch widersprechen. Nur wenn sie schon installiert sind, hast du auch die Informationspflicht.


    Interessant für dich dürfte auch eine Info des Bundesrates sein, wonach die Installation der fernablesbaren Messgeräte nicht zu Mehrkosten für die Mieter führen darf.

  • Nun ja,

    zu den Mehrkosten solcher Geräte - diese sollen nicht zu "...einer unbilligen Härte führen..." - also dürfen sie schon ein wenig teurer sein - auch wenn der Bundesrat die Mieter mit solchen Aussagen beruhigen will.

    Möglicherweise kommt da noch etwas Bewegung in Bezug auf die Umlagemöglichkeiten dieser Kosten - weshalb ich die Fragen oben aufgeworfen habe.


    Kennt übrigens jemand fernablesbare Geräte, bei denen man bunt durcheinandergewürfelte Konstellationen trotzdem mit nur einem Gerät fernablesen kann?

    Per Verordnung dürfen seit 3 Wochen nur noch Geräte eingebaut werden, die " ... einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel..." sein sollen.

    Gibt es schon solche Funk - Heizkostenverteiler?




    Zitate aus der HeizkostenV

  • Das Thema Interoperabilität der unterschiedlichen Messgeräte wird sich bald lösen, denn zum einen sind die Hersteller hierzu gesetzlich verpflichtet worden, zum anderen werden die Kunden das massiv einfordern.

    Es gibt aktuell nur 2 sinnvolle Standards: LoRaWAN - das nutzt Minol, und OMS wMBus (alle anderen).

    Es wird auch nur noch direkte Funkverbindungen geben. Walk-by und ähnliches ist aufgrund des Aufwandes bereits tot.


    Spannend wird sein, wie die Hersteller der Abrechnungsprogramme eine Datennutzung (Einlesen+Bereitstellen) erzielen werden. Da ist noch ganz viel Luft nach oben.

    Und dann werden in vielen Objekte die Verwalter und Eigentümer solche Sets installieren:

    https://zähler-plattform.de/Funk-Starter-Set-1-Gateway-10-Heizkostenverteiler

    und die Selbstablesung+Abrechnung durchführen.


    Denn es ist, sobald mal Funkgeräte installiert werden, absolut einfach abzurechnen. Das brauchts keine GDMs mehr.


    Ein gutes Neues!!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • Denn es ist, sobald mal Funkgeräte installiert werden, absolut einfach abzurechnen. Das brauchts keine GDMs mehr.

    Und müssen wir dann bei unserer schnittstellenfreudigen, import/export-starken Buhl-Software sämtliche Zählerstände manuell reinkopieren oder gar eintippen?