Hallo und schöne Weihnachten an alle,
ich verwalte ein kleines MFH mit 5 WE. Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung erstelle ich selber.
Bisher hat sich die Frage nach Funk - Datensammlern und dem ganzen Zubehör aufgrund der Kosten nicht gestellt. Da noch Geräte von GDM verwendet werden, war das ohnehin nur mit einem teurem "Abo" oder erheblichen Investitionen möglich.
Mit der neuen HeizkostenV muss ich zukünftig fernauslesbare Geräte verwenden. Das ist ja alles ganz hübsch - aber irgendwie müssen die Daten ja gesammelt, übertragen und aufbereitet werden.
Wohin also mit diesen neuen Kosten wenn ich diese Geräte miete oder kaufe?
Es ist vielleicht Haarspalterei - aber sind das wirklich Geräte zur Verbrauchserfassung im Sinne der Verordnung?
Nun, wenn ich auch die Kaltwasserzähler damit "ablese" - dann dürfte zumindest ein Teil davon in die Nebenkosten.
Gleichzeitig bin ich über den $ 4, Abs. 2 der HeizkostenV gestolpert:
"...Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine
andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch
entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht."
Wenn also die Mieter die teure Technik nicht bezahlen wollen, wie steht es dann mit dem monatlichen Statusbericht?
UND
Wenn die Mieter nicht gefragt wurden... dann dürften sie doch eigentlich um die Kosten der Geräte kürzen - war ja unzulässig.
Es ist insgesamt ein wenig theoretisch aber vielleicht kann der ein oder andere etwas hilfreiches beitragen.