Hallo Steuerexperten ,
um eine Terrasse neuzugestalten habe ich in 2022 einen Garten- und Landschaftsbauer mit den Arbeiten beauftragt. Das Gewerk wird aufgrund der Wetterlage in 2023 fortgesetzt. Der Unternehmer hat von mir eine Abschlagszahlung für bereits geleistete Arbeiten mit Überweisung bekommen. Auf der Rechnung ist der Anteil der Arbeitskosten leider nicht ersichtlich.
Darauf angesprochen verwies er auf die Schlussrechnung in 2023 in der die Kosten in Arbeitslohn, Material und sonstige Posten aufgesplittet würden.
Kann ich dennoch für die Steuererklärung 2022 den Abschlagsbetrag in voller Höhe geltend machen, brauche ich eine geänderte Rechnung vom GaLa-Bauer oder muss ich die steuerliche Anwendbarkeit des Gewerks in die Steuererklärung 2023 nehmen ?
Besten Dank schon mal für aufklärende Antworten.
Freundliche Grüße
AlexV