Arbeitslosengeld zurückgezahlt - Progressionsvorbehalt - Verbuchung

  • Guten Abend,


    da ich zu viel gezahlte Arbeitslosenversicherung für 2020 in 2021 zurückgezahlt habe, möchte ich gerne das mit dem Progressionsvorbehalt, das nun bezahlt ist, wieder an mich erstattet wird (besser kann ich das jetzt nicht wirklich ausdrücken). Wo trage ich die zu viel gezahlte Arbeislosengeld das bereits zurückgezahlt ist ein? Ich nutze das WISO Steuer Sparbuch 2022.


    Freue mich über Rückmeldung. Vielen Dank schonmal im Voraus. Ein frohes neues Jahr 2023.

    • Offizieller Beitrag

    besser kann ich das jetzt nicht wirklich ausdrücken

    Was denn jetzt, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenversicherung? Ersteres sollte doch so oder so in einer Leistungsmitteilung des Jobcenters stehen und dem FA elektronisch übermittelt werden.

  • Ich nehme an, Artemisia meint das Arbeitslosengeld (nur dieses unterliegt dem Progressionsvorbehalt).


    Artemisia du solltest die Bescheinigung des Arbeitsamtes als HIlfe nehmen (kann aber möglicherweiser erst ab Ende Februar über VaSt abgerufen werden, manche Ämter melden aber früher). Dort müsste - wie miwe4 schreibt - die Rückzahlung eigentlich abgezogen sein. Das kannst du kontrollieren, indem du die Summe der erhaltenen Zahlungen nimmst und dann deine Rückzahlung abziehst.

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für eure Rückmeldungen.


    ja die Bescheinigung liegt mir vor, ich mache die Steuer für 2021. Leider habe ich keine gültigen Logindaten mehr, daher muss ich das händisch eintragen. Möchte daher wissen, wo in Steuersparbuch 2022 ich das eintragen muss.

  • Du trägst die Nettosumme bei den Lohnersatzleistungen in den Einkünften aus unselbständiger Arbeit ein

  • Das wäre ja soweit richtig. Aber ich habe ja in 2021 keine bekommen. Ich habe sie ja zurückgezahlt (Lohnersatzleistungen). Wie trage ich das richtig ein? Kann ja schlecht einen Minus davorsetzen.

  • Wenn die Zahlungen 2021 geflossen sind, ist aber 2021 einzutragen, nicht 2020! Es gilt der Zahlungszeitraum, nicht der Zahlungszeitraum, für den gezahlt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss hier Beginn und Ende des Leistungszeitraums eintragen, dieser würde sich auf 2020 beziehen. Der nimmt mir das für die Steuer 2021 aber nicht an. :-/

    Bei einmaliger Rückzahlung das Zahlungsdatum eintragen § 11 EStG). In den ergänzenden Angaben zur Erklärung den Sachverhalt dann kurz erläutern (Für den Fall, dass, die Daten dem FA wider Erwarten nicht elektronisch übermittelt worden sind.).