Verpflegungspauschale als Handwerker

  • Hallo,

    Ich bin täglich über 8 Stunden unterwegs da ich von meiner Firma aus zu verschiedenen Kunden fahre (Handwerker). Diese habe ich bei Reiskosten -> Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten eingetragen. Beschreibung habe ich Kunden eingetragen und dann nur meine Arbeitstage als Pauschale eingetragen. Ist dies korrekt eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin täglich über 8 Stunden unterwegs da ich von meiner Firma aus zu verschiedenen Kunden fahre (Handwerker). Diese habe ich bei Reiskosten -> Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten eingetragen.

    Wenn tatsächlich die ununterbrochene reisebedingte Abwesenheit außerhalb der Wohnung und außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden betrug, sollte das passen. Es ist aber durch den AG ebenso zu bescheinigen wie etwaige steuerfreie Erstattungen in diesem Zusammenhang, sofern die sich nicht schon aus der Lohnsteuerbescheinigung ergeben.


    Dan wäre das bei täglichem Ansatz inklusive Rüstzeit, sonstige Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten sowie Packzeiten schon wöchentlich weit über die 40-Stunden-Woche.

  • Wenn tatsächlich die ununterbrochene reisebedingte Abwesenheit außerhalb der Wohnung und außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden betrug, sollte das passen. Es ist aber durch den AG ebenso zu bescheinigen wie etwaige steuerfreie Erstattungen in diesem Zusammenhang, sofern die sich nicht schon aus der Lohnsteuerbescheinigung ergeben.


    Dan wäre das bei täglichem Ansatz inklusive Rüstzeit, sonstige Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten sowie Packzeiten schon wöchentlich weit über die 40-Stunden-Woche.

    Ok vielen Dank. Ja die Freitage muss ich von den 206 Tagen noch abziehen, komme nur von Mo-Do auf die >8 Stunden. Also einfach bescheinigen lassen von meinem Arbeitgeber und dann kann ich dies so einreichen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verpflegungspauschale als Handwerker.“ zu „Verpflegungspauschale als Handwerker“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ok vielen Dank. Ja die Freitage muss ich von den 206 Tagen noch abziehen, komme nur von Mo-Do auf die >8 Stunden. Also einfach bescheinigen lassen von meinem Arbeitgeber und dann kann ich dies so einreichen.

    Ja.

  • Wenn tatsächlich die ununterbrochene reisebedingte Abwesenheit außerhalb der Wohnung und außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden betrug, sollte das passen. Es ist aber durch den AG ebenso zu bescheinigen wie etwaige steuerfreie Erstattungen in diesem Zusammenhang, sofern die sich nicht schon aus der Lohnsteuerbescheinigung ergeben.


    Dan wäre das bei täglichem Ansatz inklusive Rüstzeit, sonstige Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten sowie Packzeiten schon wöchentlich weit über die 40-Stunden-Woche.

    Ok vielen Dank. Ja die Freitage muss ich von den 206 Tagen noch abziehen, komme nur von Mo-Do auf die >8 Stunden. Also einfach bescheinigen lassen von meinem Arbeitgeber und dann kann ich dies so einreichen.

    Trotzdem - auch bei vier Tagen über 8 Stunden bist du über der gesetzlichen 40-Stunden-Woche! Sprich mit deinem Arbeitgeber, zumal nach den letzten Urteilen des EuGH und des BAG hier Aufzeichnungspflichten bestehen (zumindest ab diesem Jahr). Der Arbeitgeber müsste dieser doch auch steuerfrei Verpflegungsmehraufwand ersetzen können. Die größte Gefahr für deinen Arbeitgeber liegt in der dauernden Überschreitung der Arbeitszeit.