Hallo,
ich habe an anderer Stelle gelesen, dass für meine PV-Anlage (Baujahr 2020) ab dem Steuerjahr 2022 die vereinfachte Einkommenssteuern (="Liebhaberei") zur Pflicht wird, d.h. ich brauche keine Einkommenssteuer mehr zahlen, kann aber meine Abschreibungen auch nicht mehr geltend machen. Dies ist nun "zwangsweise", ich habe da kein Wahlrecht mehr. Auf der anderen Seite werden die letzten Steuererklärungen auch nicht zurück abgewickelt, d.h. eventuelle Steuerersparnisse der letzten Jahre werden nicht rückgängig gemacht.
Habe ich das so richtig verstanden? Warum finde ich dazu keinen Hinweis in der Software?
Danke,
Thomas